Mietrechtsgesetz
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BGB - Mietrecht Gesetz - § 535 bis § 580a BGB - Mietrechtsgesetz
Inhaltsübersicht
(1) - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse - § 535 bis § 548 BGB(2) - Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften - § 549 bis § 555 BGB
- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - § 555a bis § 555f BGB
- Die Miete
- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - § 555a bis § 555f BGB
- Die Miete
- Miete - Vereinbarungen über die Miete - § 556 bis § 556b BGB
- Miete - Regelungen über die Miethöhe - § 557 bis § 561 BGB
- Miete - Regelungen über die Miethöhe - § 557 bis § 561 BGB
- Pfandrecht des Vermieters - § 562 bis § 562d BGB
- Wechsel der Vertragsparteien - § 563 bis § 567b BGB
- Kündigung - Beendigung des Mietverhältnisses
- Wechsel der Vertragsparteien - § 563 bis § 567b BGB
- Kündigung - Beendigung des Mietverhältnisses
- Kündigung - Allgemeine Vorschriften - § 568 bis § 572 BGB
- Kündigung - Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit - § 573 bis § 574c BGB
- Kündigung - Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit - § 575 bis § 575a BGB
- Kündigung - Werkwohnungen - § 576 bis § 576b BGB
- Kündigung - Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit - § 573 bis § 574c BGB
- Kündigung - Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit - § 575 bis § 575a BGB
- Kündigung - Werkwohnungen - § 576 bis § 576b BGB
- Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen - § 577 bis § 577a BGB
(3) - Mietverhältnisse über andere Sachen - § 578 bis § 580a BGBAllgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse - Untertitel 1
- § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
- § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
- § 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
- § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
- § 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
- § 536d BGB Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
- § 537 BGB Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
- § 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
- § 539 BGB Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
- § 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte
- § 541 BGB Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
- § 542 BGB Ende des Mietverhältnisses
- § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 544 BGB Vertrag über mehr als 30 Jahre
- § 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
- § 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters
- § 546a BGB Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
- § 547 BGB Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
- § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
Mietverhältnisse über Wohnraum - Untertitel 2
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften
- § 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
- § 550 BGB Form des Mietvertrags
- § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- § 552 BGB Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
- § 553 BGB Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
- § 554 BGB Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (aufgehoben)
- § 554a BGB Barrierefreiheit
- § 555 BGB Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Kapitel 1a - Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- § 555a BGB Erhaltungsmaßnahmen
- § 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen
- § 555c BGB Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
- § 555d BGB Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
- § 555e BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
- § 555f BGB Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
Kapitel 2 - Die Miete
Die Miete - Unterkapitel 1 - Vereinbarungen über die Miete
- § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
- § 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
- § 556b BGB Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 556c BGB Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
Die Miete - Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe
- § 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
- § 557a BGB Staffelmiete
- § 557b BGB Indexmiete
- § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- § 558a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung
- § 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung
- § 558c BGB Mietspiegel
- § 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel
- § 558e BGB Mietdatenbank
- § 559 BGB Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
- § 559a BGB Anrechnung von Drittmitteln
- § 559b BGB Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
- § 560 BGB Veränderungen von Betriebskosten
- § 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
Kapitel 3 - Pfandrecht des Vermieters
- § 562 BGB Umfang des Vermieterpfandrechts
- § 562a BGB Erlöschen des Vermieterpfandrechts
- § 562b BGB Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
- § 562c BGB Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
- § 562d BGB Pfändung durch Dritte
Kapitel 4 - Wechsel der Vertragsparteien
- § 563 BGB Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
- § 563a BGB Fortsetzung mit überlebenden Mietern
- § 563b BGB Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
- § 564 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
- § 565 BGB Gewerbliche Weitervermietung
- § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete
- § 566a BGB Mietsicherheit
- § 566b BGB Vorausverfügung über die Miete
- § 566c BGB Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
- § 566d BGB Aufrechnung durch den Mieter
- § 566e BGB Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
- § 567 BGB Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
- § 567a BGB Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
- § 567b BGB Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
Kapitel 5 - Beendigung des Mietverhältnisses - Kündigung
Kündigung des Mietverhältnisses - Unterkapitel 1 - Allgemeine Vorschriften
- § 568 BGB Form und Inhalt der Kündigung
- § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 570 BGB Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
- § 571 BGB Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
- § 572 BGB Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
Kündigung des Mietverhältnisses - Unterkapitel 2 - Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
- § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
- § 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters
- § 573b BGB Teilkündigung des Vermieters
- § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 573d BGB Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
- § 574 BGB Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
- § 574a BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
- § 574b BGB Form und Frist des Widerspruchs
- § 574c BGB Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
Kündigung des Mietverhältnisses - Unterkapitel 3 - Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
- § 575 BGB Zeitmietvertrag
- § 575a BGB Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
Kündigung des Mietverhältnisses - Unterkapitel 4 - Werkwohnungen
- § 576 BGB Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
- § 576a BGB Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
- § 576b BGB Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen
Kapitel 6 - Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
- § 577 BGB Vorkaufsrecht des Mieters
- § 577a BGB Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
Mietverhältnisse über andere Sachen - Untertitel 3
- § 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
- § 578a BGB Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe
- § 579 BGB Fälligkeit der Miete
- § 580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
- § 580a BGB Kündigungsfristen
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