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Die Betriebskosten oder Nebenkosten werden nicht umsonst als "zweite Miete" bezeichnet. Sie haben in den vergangenen Jahren weitaus deutlicher angezogen als die eigentliche Miete. Und Schlagworte wie "Strom-Schock" oder "Gas-Preise explodieren" lassen auch für die Zukunft keine gegenläufige Tendenz erwarten. Das heißt, die Betriebskosten werden, auf Dauer betrachtet, ein immer wichtigerer Faktor bei der Wahl der Wohnung, wenngleich sie kaum zu beeinflussen sind.Für Ärger sorgen die Nebenkosten allemal.
Die Betriebskosten oder Nebenkosten beschäftigen in schöner Regelmäßigkeit die Gerichte und sind in vielen Mietrechtsstreitigkeiten der eigentliche Stein des Anstoßes. Zu hohe oder falsche Abrechnungen, Posten, die sich nicht genau definieren oder nachvollziehen lassen, unverständliche Schlüssel oder ganz einfach Schreiben, die mehr einem Buch mit sieben Siegeln, denn einer übersichtlichen Aufstellung von Betriebskosten oder Nebenkosten gleichen, sorgen für Ärger.
Wer bei der Betriebskosten-Abrechnung oder auch Nebenkosten-Abrechgung den Durchblick verliert und einfach zahlt, um einen Streit zu vermeiden, verschenkt oft Geld. Denn nicht alle Positionen, die gerne in Rechnung gestellt werden, sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Betriebkostenverordnung (BetrKV) auch abgesegnet. Hier ist genau festgelegt, was in eine ordnungsgemäße Abrechnung gehört, wann sie erstellt und an die Mieter verschickt werden muss und wie sie auszusehen hat.
Kosten wie die der Telefonrechnung zählen selbstverständlich nicht zu den Neben- bzw. Betriebskosten, außer in Ausnahmefällen wie in einer Wohngemeinschaft oder Ähnlichem. In diesem Falle könnten sie gut und gern als Nebenkosten angesehen werden, wenn die Telefonrechnung zwischen den Mietern aufgeteilt wird. Natürlich ist dies aber nicht an den Vermieter zu zahlen. Es wäre aber unter Umständen einfacher, jeder Mitbewohner ginge die Handyangebote durch und würde sich eines beschaffen. Eine Möglichkeit, die Stromkosten (eindeutig Nebenkosten), die ja wie gesagt fast "schockartig" ansteigen, zu senken, sind Energiesparlampen. Diese können gerne in annähernd sämtlichen Lampen zum Einsatz kommen: In Wandleuchten, Deckenlampen, Schreibtischlampen und allen erdenklichen Formen, die auf dem Markt erhältlich sind. Die Anschaffungskosten derartiger Glühbirnen sind zwar deutlich höher als die normaler Leuchtmittel, allerdings verbrauchen sie, wie schon der Name sagt, eben auch ungleich weniger Strom, wodurch sich die Anschaffung nach einer gewissen Zeit massiv rechnet. Außerdem ist ein weiterer Vorteil, dass sie eine erheblich längere Lebensdauer aufweisen als normale Glühbirnen, d. h., sie rentieren sich im doppelten Sinne.
Im Zweifelsfall, der immer häufiger eintritt, bleibt nicht anderes übrig, als die Abrechnung prüfen zu lassen, vom Anwalt oder einem Mieterverein.
Dass ein solches Unterfangen durchaus von Erfolg gekrönt sein kann, beweist die Statistik. Immerhin jede zweite Nebenkosten-Abrechnung, schätzen die Experten vom Mieterbund, ist demnach fehlerhaft und anfechtbar.
Checkliste, Vordruck, Muster Betriebskosten und Nebenkosten
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