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Müssen Reparaturen vorgenommen werden, wünscht man sich bauliche Veränderungen oder soll die Wohnung moderner werden, um beispielsweise Energie zu sparen, sind für diese Punkte Regeln aufgestellt worden, die einerseits die Interessen der Vermieter berücksichtigen, andererseits aber auch Mieter davor schützen, einfach „überfahren“ zu werden. Denn gerade auf Modernisierungsarbeiten, die selten innerhalb eines Tages abgeschlossen sind, sollte man sich rechtzeitig einstellen können. Damit ist nicht gesagt, dass Mietern zugemutet werden darf, wochenlang auf einer Baustelle zu leben, bei der fließendes Wasser und Strom nur sporadisch verfügbar sind.
Meist sind es nicht ganz so große Maßnahmen, die anstehen. Ein kaputter Wasserhahn oder eine defekte Türklingel lassen sich rasch reparieren. Aber wer übernimmt die Rechnung für die Arbeit der Handwerker? Ist es eine Kleinreparatur oder Schönheitsreparatur? Fällt sie in den Aufgabenbereich des Vermieters oder ist sie ganz alleine Sache der Mieter? Im Bereich Reparaturen gibt es zunehmend Beratungsbedarf, wo die Grenzen liegen, wer was zu zahlen hat und wer sich überhaupt darum kümmern muss.
Etwas einfacher ist es bei Veränderungen, die der Mieter selbst vornehmen möchte, um mehr Behaglichkeit oder Wohnqualität zu erreichen. Dennoch sollte nicht einfach drauflos gearbeitet werden. Da man nur Nutzer der Wohnung ist, muss alles vorher mit dem Vermieter abgesprochen sein – auch im Hinblick auf einen späteren Auszug. Selbst wenn also z. B. neue Badezimmerarmaturen etwa von dem Hersteller Keramag, Hans Grohe oder einer anderen Firma, die möglicherweise sogar luxuriöse Armaturen herstellt, eingebaut werden sollen, ist es ratsam, dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er dieser Veränderung nicht zustimmen wird, ist in solch einem Fall selbstverständlich ziemlich gering, da dies oft ja eher eine Verbesserung als eine Verschlechterung bedeutet. Das Einverständnis sollte aber dennoch eingeholt werden, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Entscheidend, ob nun Reparatur, Veränderung oder Modernisierung, ist immer, einvernehmliche Lösungen zu finden. Ein Streit hinterlässt immer dunkle Schatten.
Vor allem bei großen baulichen Veränderungen (die unter Umständen auch staatl. gefördert werden) muss der Vermieter zunächst um Erlaubnis gefragt werden - auch wenn diese die Wohnung aufwerten würden.
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