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Ob als Student für die erste "Butze" oder als junges Paar die gemeinsame Wohnung: Wer Wohnraum mieten möchte, kommt um einen Mietvertrag nicht herum. Ob die Vereinbarung mit dem Vermieter nun in einem schriftlichen Mietvertrag oder mündlichen Mietvertrag getroffen wird, ist dabei völlig unerheblich.Nur einig muss man sich sein.
Damit später in einem möglichen Streitfall nicht Wort gegen Wort steht, raten Mieterschutzbund und auch die Verbraucherzentralen dazu, alles in Schriftform zu fixieren. Das ist inzwischen auch der übliche Weg. Das heißt allerdings nicht, dass Mieter mit allen Vorgaben, die der Vermieter im Mietvertrag macht, einverstanden sein müssen. Der Gesetzgeber hat auch hier strikte Regeln vorgegeben. Für die Form des Mietvertrages hingegen gibt es keine verbindliche Vorschrift.
Mietvertrag vom Juristen
Als nicht-Jurist ist es jedoch ratsam, einen Mietvertrag nicht komplett selbst aufzusetzen. Besser ist es, einen professionellen Vordruck heranzuziehen, auszufüllen und ggf. zu ergänzen. So vergisst man keine Details und die Formulierungen sind rechtssicher. Bei Formblitz finden Sie zahlreiche Vorlagen für Ihren individuellen Mietvertrag zum Download.Mietvertrag - Themenübersicht
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