Beratung durch einen Rechtsanwalt:
Wir konnten Ihr Mietrecht Problem nicht lösen? Dann wählen Sie:
» Günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt
» Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe finden
» Günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt
» Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe finden
Mietrechtsgesetz
Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Checklisten und Muster
Mietrecht Anwälte
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
BGB Mietrecht Gesetz - Mietrechtsgesetz
Mietverhältnisse über andere Sachen
§ 580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Weitere relevante Paragraphen - Mietrechtsgesetz
» Zurück zur Übersicht - BGB Mietrecht Gesetz - Mietrechtsgesetz» § 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
» § 578a BGB Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe
» § 579 BGB Fälligkeit der Miete
» § 580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
» § 580a BGB Kündigungsfristen
Noch Fragen?
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Gesetzestext geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum!Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietrecht stellen!
Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Rechtsberatung Online durch Mietrecht Anwalt
Ihr Sachverhalt zu diesem Mietrecht Thema kann durch diese Seiten und das Forum nicht gelöst werden?Dann fordern Sie kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung online durch einen Mietrecht Anwalt an!
» Kostenloses Angebot für Mietrecht Onlineberatung einholen
Zurück zum Mietrecht Gesetz (BGB)?
Möchten Sie weiter im Mietrechtsgesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch blättern? Kehren Sie hier zurück zur Übersicht » BGB Mietrecht Gesetz
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Aktuelle Vergleiche von Konten und Kreditkarten:
- Kostenloses Girokonto Vergleich
- Tagesgeld Vergleich und Zinsrechner
- Festgeld Vergleich und Zinsrechner
- Kreditkarten kostenlos vergleichen
Mietrecht-Einfach.de » BGB Mietrecht Gesetz » § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
