Kündigung
Alles hat ein Ende. Das gilt auch für einen Mietvertrag. Dass jemand sein Leben lang in einer Wohnung bleibt, ist heute eher die Seltenheit. Die meisten ziehen regelmäßig um, entweder, weil sie sich beruflich verändern wollen oder müssen, weil der Platz nicht mehr reicht, man etwas Moderneres haben möchte oder sich Eigentum zulegt. Für Mieter gibt es viele Gründe, sich zu verändern. Im Mietrecht spielen sie keine Rolle. Wer kündigen möchte, hat sich lediglich an die geltenden Fristen zu halten und die Wohnung zum Auszug gemäß den Vereinbarungen im Vertrag zu verlassen. Abgesehen von der mit dem Umzug verbundenen Arbeit ist die Kündigung für den Mieter eher ein einfacher Schritt, der gleichwohl gut überlegt sein will.Auf der anderen Seite steht der Vermieter. Ihm wird es nicht ganz so leicht gemacht, eine Kündigung auszusprechen. Das dient einerseits dem Schutz der Mieter, andererseits bewahrt es vor Willkür. Ohne einen Grund zu nennen, kann ein Mietvertrag nicht aus den Angeln gehoben und der Mieter vor die Tür gesetzt werden. Zudem gelten meist längere Fristen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Ganz anders sieht es aus, wenn es sich lediglich um einen befristeten Vertrag handelt, der ohne Kündigung von einer der beiden Seiten schlichtweg ausläuft.
Während die ordentliche Kündigung durch den Mieter oder Vermieter zwar auch nicht immer reibungslos vonstatten geht, ist die fristlose Kündigung meistens mit Unannehmlichkeiten verbunden, die schon im endgültigen Aus ihren Lauf genommen haben. Mietnomaden, die nicht zahlen, Mieter, die ständig für Unruhe sorgen, oder Vermieter, die ihre Position ausnutzen, gehören zu den Gründen, die in einer fristlosen Kündigung enden und zu einem unerbittlichen Streit aufgebauscht werden können. Dabei sind Mieter häufig genauso uneinsichtig wie Vermieter. Ein Machtwort kann dann nur ein Gericht sprechen.
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