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Leben in einem Haus mehrere Parteien unter einem Dach, gibt es immer mal wieder Reibungspunkte. Den einen stört der Kinderwagen im Eingang, den anderen die Musik am Abend oder das Bellen vom Hund. Damit aus solchen Lappalien kein Nachbarschaftsstreit entbrennt und ein friedliches Miteinander möglich ist, sind klare und möglichst schriftliche Vorgaben nötig, die Rechte und Pflichten für alle Mieter gleich regeln. Der Mietvertrag gibt in diesen Belangen zwar schon sehr viel vor, bildet jedoch nicht die einzige Grundlage. Ergänzt wird er durch die Hausordnung, die man als Anhang zum Vertrag gleich mit unterschreibt, und gesetzliche Regelungen, die beispielsweise die allgemeinen Ruhezeiten betreffen.Überraschungen lassen sich vermeiden, wenn schon im Rahmen der Wohnungssuche und der ersten Wohnungsbesichtigung die nötigen Informationen dazu eingeholt werden, welche Pflichten die Mieter übernehmen müssen und welche Regeln gelten. Für Tierhalter ist es ohnehin Pflicht, sich vorher zu erkundigen, ob Hund oder Katze in der Wohnung gehalten werden dürfen.
Oft reicht schon ein Blick auf die Hausordnung, um sich einen ersten Eindruck davon zu machen, welche Aufgaben die Mieter zu übernehmen haben. Dabei handelt es sich in der Regel eher um Kleinigkeiten, die wenig Aufwand verlangen. Abwechselnd mit den anderen Mietern die Mülltonnen herauszustellen und den Flur zu wischen, kann jedem zugemutet werden. Und sollte mal jemand im Urlaub sein, hilft eine freundliche Bitte, ob der Dienst vielleicht getauscht werden kann. So lässt sich vieles im Gespräch klären.
Stellt sich ein Mieter allerdings ständig quer, kommt seinen Pflichten nicht nach oder belästigt durch dauerhaften Lärm, reicht das oft nicht. Dann ist der Vermieter zu informieren, damit er entsprechende Schritte einleiten kann. Gegenseitige Rücksichtnahme ist immer der beste Weg. Plant man, am Wochenende mit Freunden auf dem Balkon zu grillen oder mal länger zu feiern, kann man die Nachbarn vorher informieren, damit sich niemand überrumpelt fühlt. Bilden solche Aktionen die Ausnahme und steht nicht jedem Abend der Holzkohlequalm im Hausflur, wird kaum jemand etwas dagegen einzuwenden haben. Es muss sich im Rahmen halten: Das gilt für alles, die Lautstärke der Musik, das Toben der Kinder und die Gestaltung des Balkons. Dann kann man in Frieden mit den Nachbarn leben und bleibt gelebte Nachbarschaft nicht nur ein Wunschtraum.
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