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Der schriftliche Mietvertrag
Bei dem schriftlichen Mietvertrag gelten nur wenige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Mietvertrag rechtlich für beide Parteien bindend ist.Enthalten sein müssen:
» die Namen von Mieter und Vermieter
» das Mietobjekt inklusive aller Nebenräume
» Garage
» Keller
» Garten oder Abstellplatz
» die Höhe der Miete
» der Beginn des Mietverhältnisses
Mietervereine mahnen, dass man sehr genau darauf achten sollte, dass auch die Anschrift des Vermieters vollständig angegeben wird.
Im Fachhandel, bei den Vereinen für Mieter und Vermieter sowie dem Internet gibt es eine Reihe von so genannten Formularmietverträgen.
Sie entsprechen im Großen und Ganzen der gängigen Praxis und enthalten alle Pflichtangaben.
Natürlich kann der Mietvertrag auch frei ausgehandelt und formuliert werden.
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