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Nicht alles, was im Vertrag steht, ist verbindlich. Hier zieht der Gesetzgeber enge Grenzen. Wer sich nicht sicher ist, ob alle Formulierungen rechtens sind, sollte den Mietvertrag von einem Anwalt oder bei einem der Mietervereine prüfen lassen.
Zu den Bestimmungen, die auch nicht durch einen Vertrag auszuhebeln sind, gehören:
- das Recht auf Mietminderung
- das Recht auf Mängelbeseitigung
- die Verzinsung und Begrenzung der Kaution
- der Kündigungsschutz
- das Verbot, eine Vertragsstrafe zu verhängen, etwa bei Auszug innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss
Auch darf der Vermieter nicht jederzeit die Wohnung betreten.
Entscheidend ist immer die Art der Formulierung. Das gilt auch für unwirksame Klauseln. Hier steckt der Teufel im Detail. Auf bereits gefällte Urteil kann man sich nicht berufen, da immer im konkreten Fall entschieden wird, sollte es einmal vor Gericht gehen.
Typische Klauseln, die als unwirksam gelten, betreffen unter anderem Schönheitsreparaturen oder die Beseitigung von Verstopfungen.
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