Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Mietrechtsgesetz
Checklisten und Muster
Mietrecht Rechtsberatung
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
Wohnfläche für Mietvertrag korrekt berechnen
Keine Zahl zu nennen, ist auch keine Lösung
Um sich diesen Ärger zu sparen, könnte man die Zahlen rein theoretisch unter den Tisch fallenlassen. Das macht wenig Sinn. „Manche Vermieter verzichten als vermeintlichen Trick ganz auf die Angabe der Quadratmeter-Anzahl an Wohnfläche. Davon würde ich abraten, da so auch eine Mieterhöhung erschwert wird. Eine faire Circa-Angabe hat sich bewährt“, rät Rechtsanwalt Einbock von JuraForum.de.Welche Flächen zählen zur Wohnfläche?
Welche Flächen berücksichtigt werden müssen, um einen solchen Circa-Wert zu erhalten, geht aus der „Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche“, kurz WoFIV hervor. Gemäß Paragraf 2 Absatz 2 der Verordnung gehören Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume sowie Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zur Wohnfläche, wenn sie „ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören“. Außen vor bleiben Keller-, Kellerersatz- und Abstellräume, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen sowie Geschäftsräume.Die Grundfläche – das muss beachtet werden
Maßgeblich ist letztlich die Grundfläche. Hierunter fallen auch Umrahmen und Bekleidungen von Türen und Fenstern, Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, fest eingebaute Öfen, Wannen, Klimageräte und Herde, freiliegende Installationen, Einbaumöbel und Raumteiler. Nicht zur Grundfläche gehören Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen, wenn Sie höher als 1,50 Meter sind und eine Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmeter haben. Ebenfalls unberechnet bleiben Treppen mit über drei Steigungen und die Treppenabsätze sowie Tür-, Wand- und Fensternischen, die nicht bis zum Boden reichen und maximal 0,13 Meter tief sind.Dachschrägen, Balkon, Terrasse und Co.
Darüber hinaus gibt es anrechenbare Grundflächen. Beträgt die lichte Höhe mindestens zwei Meter, sind die Räume und Raumteile vollständig anzurechnen. Bei einer Höhe von einem bis zwei Metern, wird die Hälfte angerechnet. Für unbeheizte Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume ist die Hälfte der Grundfläche anzurechnen, für Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen ein Viertel bis maximal die Hälfte.Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Sachverständigen beauftragen. Das ist eine einmalige Investition.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Kein Problem!
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Artikel geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum! Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietvertrag stellen!Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Rechtsberatung durch Mietrecht Anwalt
Ihr Sachverhalt zum Thema Mietvertrag benötigt fachkundigen Beistand durch einen Anwalt für Mietrecht, um Ihre Rechte durchzusetzen? Dann wenden Sie sich doch an unser Mietrecht Forum oder wählen Sie den Weg der Mietrecht Rechtsberatung, um Ihre Anliegen rechtsicher durchsetzen zu können. Sie haben die Möglichkeit online Kontakt zu unseren Anwälten aufzunehmen. Stellen Sie Ihre Frage einfach per E-Mail und Sie erhalten von unserem Anwaltservice ein kostenloses und unverbindliches Angebot, um Ihr Problem zu lösen!» Kostenloses Angebot per E-Mail von einem Mietrecht Anwalt einholen
Mietvertrag - Themenübersicht
» Der schriftliche Mietvertrag» Der mündliche Mietvertrag
» Konkludenter Mietvertrag
» Staffelmietvertrag und Indexmietvertrag
» Befristeter Mietvertrag und unbefristeter Mietvertrag
» Die Mietsicherheit oder Kaution und die Maklerprovision
» Die Wohnfläche für den Mietvertrag korrekt berechnen
» Rechte für Mieter und Vermieter
» Tipps und Tricks für Mieter
Sie brauchen einen Rat vom Anwalt?
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Mietrecht-Einfach.de » Mietvertrag » Wohnfläche für Mietvertrag korrekt berechnen