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Der befristete Mietvertrag
Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag steht die Dauer des Vertragsverhältnisses vom ersten Tag an fest.Damit entfällt die Pflicht einer ordentlichen Kündigung.
Für einen solchen Vertrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Anerkannt wird ein befristeter Vertrag gemäß Paragraph 575 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn der Vermieter "die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will", "in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden" oder "die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will".
Grundsätzlich muss im Mietvertrag auf den Grund für die Befristung hingewiesen werden.
Der unbefristete Mietvertrag
Unbefristete Mietverträge hingegen laufen so lange, bis einer der Vertragspartner kündigt.Dabei hat sich jeder an die gesetzlichen Fristen und Vorgaben für die Kündigung zu halten.
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