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Mietminderung wegen Lärm – das müssen Sie wissen
Der Einzelfall entscheidet
Oft ist die Lärmfrage eine Gratwanderung zwischen dem, was man zu akzeptieren bereit ist, und dem, was man hinnehmen muss. Beispiele dafür gibt es inzwischen zur Genüge. Das nützt nur leider nichts, weil bei Mietminderungen stets der Einzelfall entscheidet. Das heißt: Wenn Richter in Köln einem Mieter zugestehen, die Miete aufgrund einer Lärmbelästigung um zehn Prozent zu mindern, kann ein Gericht in München den gleichen Lärm als normal einstufen und die Mietminderung ablehnen.Die Mietminderungstabelle gibt erste Anhaltspunkte
Von daher liefert eine Mietminderungstabelle immer nur Anhaltspunkte, nicht aber die Lösung für eigene Probleme. Doch statt gleich die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und einen Fachanwalt für Mietrecht zu beauftragen, sollte man zunächst den direkten Weg gehen. Oft hilft bereits ein Gespräch mit dem Lärmverursacher. Manchmal merkt oder weiß man schlichtweg nicht, wie laut zum Beispiel die Waschmaschine durchs Haus hallt.Verläuft dieses Gespräch nicht mit dem gewünschten Ergebnis, muss der Vermieter informiert werden. Dazu schreibt man eine Mängelanzeige und fügt idealerweise ein Lärmprotokoll bei, aus dem hervorgeht, wann der Lärm auftritt und welcher Art er ist. Gleichzeitig sollte dem Vermieter eine Frist gesetzt werden, bis wann er etwas gegen den Krach unternehmen muss.
Vor der Mietminderung mit dem Anwalt sprechen
Geht es um die Höhe der möglichen Mietminderung, darf man keinesfalls aus der hohlen Hand agieren und einen Prozentsatz aus der Luft greifen. Hier ist spätestens der Rat eines Fachanwalts oder des Mieterbundes gefragt, um Probleme und späteren Ärger zu vermeiden. Denn der Gesetzgeber macht im Mietrecht keinerlei Angaben dazu, wie hoch eine Mietminderung sein darf.Um mit den Nachbarn und dem Vermieter in Frieden und Eintracht zu leben, gilt es einige wenige Punkte zu beachten, die für alle gelten:
- Nachtruhe ist von 22 bis 6 Uhr.
- Die Mittagsruhe ist nicht einheitlich geregelt, gilt laut der meisten Hausordnungen aber von 12 bis 15 Uhr.
- Bei Lärm durch Kinder ist Toleranz gefragt, denn Kinderlärm gilt als „sozialadäquat und damit zumutbar“ (Landesimmissionsschutzgesetz, Paragraf 6).
- Wusste man bereits vor der Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass Baulärm oder auch Straßenlärm droht, ist eine Mietminderung in der Regel nicht möglich.
Checkliste, Vordruck, Muster Mietminderung
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