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Die Mietpreisbindung und Kostenmiete
Mietpreisbindung
Die ortsübliche Vergleichsmiete, ob über einen Mietspiegel oder eine Datenbank erhoben, spielt zwar eine gewichtige Rolle bei der Preisfindung für gemieteten Wohnraum, aber nicht grundsätzlich die erste Geige.Ganz außen vor bleibt sie bei Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen.
Mieter haben hier den Vorteil, in der Regel sowohl recht günstig zu wohnen, als auch vor Mieterhöhungen sicher zu sein. Sie sind für einen fest umrissenen Zeitraum nicht statthaft.
Zum Tragen kommt die Mietpreisbindung in den meisten Fällen bei Wohnungen, die im Rahmen der Wohnbauförderung geschaffen und somit dank staatlicher Unterstützung gebaut wurden, beispielsweise im sozialen Wohnungsbau.
Für diese Mietwohnungen gelten besondere gesetzliche Vorschriften.
Die Miete darf nur in zulässiger Höhe verlangt werden. Bezeichnet wird sie als Bewilligungsmiete. Sie steht von Anfang an fest.
Kostenmiete
Ein weiterer Begriff im Bezug auf die Mietpreisbindung ist die Kostenmiete.Die Kostenmiete stellt die Höchstmiete dar, die bei preisgebundenen Wohnungen in Rechnung gestellt werden darf. Gebildet wird sie aus den Kapital- und Bewirtschaftungskosten.
In die Kapitalkosten fließt die Eigenkapitalverzinsung. Für 15 Prozent der Gesamtkosten sind es vier Prozent, darüber hinaus sechs Prozent.
Die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, Abschreibung und Mietausfälle werden in den Bewirtschaftungskosten zusammengefasst. Liegt die Kostenmiete über der zulässigen Bewilligungsmiete, hat der Vermieter das als Aufwandsverzicht hinzunehmen.
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