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Inhalt:
- Neuen Mietvertrag genau prüfen »
- Auf Mietkaution achten »
- Detailliertes Übergabeprotokoll dient der Sicherheit »
Neuen Mietvertrag genau prüfen
Vor der Unterschrift sollten Sie den Mietvertrag genau durchlesen. Kommt einem eine Klausel im Formularvertrag seltsam vor, sollte man sich notfalls auch bei einem Anwalt erkundigen. Vertrag ist Vertrag und wenn man einmal unterschrieben hat, ist das Formular für Mieter und Vermieter gleichermaßen bindend. Man sollte auf Kündigungsfristen achten, die angegebene Quadratmeterzahl nachmessen und auch überprüfen, ob die Miete entsprechend angemessen ist oder eventuelle Mieterhöhungen vorgesehen sind.Haustierbesitzer sollten darauf achten, ob Tierhaltung laut Vertrag erlaubt ist. Auch die Gartenpflege, Hausordnung und die eventuelle Übernahme von Schönheitsreparaturen sollten vertraglich geregelt sein. Am besten man geht Punkt für Punkt durch und notiert sich genau, wo Lücken im Vertrag sind oder Fragen offen bleiben. Besondere Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sollte man unbedingt schriftlich fixieren und sich auf keinen Fall auf mündliche Zusagen verlassen. Diese sind bei späteren Streitigkeiten nämlich nicht rechtswirksam.
Auf Mietkaution achten
Mit der Mietkaution sichert der Vermieter eventuelle Forderungen ab, die im Laufe des Mietverhältnisses entstehen könnten. Dazu zählen Mietausfälle, ausstehende Betriebskostenzahlungen oder am Objekt entstandene Mietschäden. Während der Mietzeit darf der Vermieter auf dieses Geld allerdings nur zurückgreifen, wenn die Forderung tatsächlich begründet ist. Das Einverständnis des Mieters oder ein gerichtlicher Beschluss sind dafür zwingend.Laut Gesetz darf die Kaution höchstens 3 Monatsmieten betragen. Diese dürfen in Raten abgezahlt werden. Über die Form der Kaution müssen sich beide Parteien einig sein. Am häufigsten kommt wohl die Barkaution beziehungsweise die Überweisung vor. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf ein separates Konto zu überweisen und 3-6 Monate nach Mietende mit Zins und Zinseszins an den Mieter zurückzuzahlen. Achten Sie bei Ihrem Mietvertrag auf entsprechende Kautionsregelungen.
Detailliertes Übergabeprotokoll dient der Sicherheit
Ein Übergabeprotokoll beinhaltet alle Mängel oder Schäden, die vor dem Einzug in die neue Wohnung bereits vorhanden waren. Hier sollte man sehr gewissenhaft sein, um eventuellen Ärger beim Auszug zu vermeiden. Mieter und Vermieter sollten das Protokoll unterzeichnen und erhalten jeweils ein Exemplar.Zustand von Wänden, Böden, Decken sowie Einbauten in Bad und Küche sollten festgehalten werden. Protokollieren sollte man auch, ob alle elektrischen Geräte, Heizkörper, Fenster und Türen funktionieren, beziehungsweise intakt sind. Hier darf man ruhig akribisch sein, der Vermieter ist es beim Auszug im Zweifelsfall nämlich auch. Fotos helfen bei der Dokumentation.
Zählerstände von Heizung, Strom und Wasser müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Es empfiehlt sich, die Anzahl der übergebenen Schlüssel zu notieren. Mit dem Übergabeprotokoll sollte auch die Beseitigungspflicht des Vermieters geregelt werden, damit später ein mangelhafter Zustand nicht als vertragsgerecht angesehen wird. Auch beim Auszug sollte der Zustand der Wohnung noch einmal dokumentiert werden. Ein Übergabeprotokoll Muster finden Sie bei unseren Checklisten, Vorlagen und am Ende dieses Artikels.
Beachtet man diese Punkte vor dem Einzug in die neue Wohnung, erlebt man keine bösen Überraschungen und ist bei eventuellen Streitigkeiten im Auszugsfall bestens gerüstet.
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