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Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Ihr Umzug berufsbedingt veranlasst ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in eine andere Betriebsstelle oder Filiale des gleichen Unternehmens versetzt werden. Im Falle dieser betriebsbedingten Verlagerung der Arbeitskraft, können die Kosten für den Umzug als Werbungskosten innerhalb der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.Ein weiteres Merkmal, dass den Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten erlaubt, ist die Verkürzung der Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Hierbei muss sich die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zeitmäßig um mindestens eine Stunde verkürzen. Auch der Einzug in eine Dienstwohnung und der Auszug aus dieser gelten als beruflich bedingter Umzug, ebenso wie das Beenden einer doppelten Haushaltsführung durch Auflösung eines Hausstandes.
Steuerlich abziehbare Umzugskosten
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Kostenstellen vor, die zum Steuern sparen beim Umzug zulässig sind. Wichtig ist natürlich, dass Sie die entsprechenden Belege und Quittungen für Ihre Einkommensteuererklärung sammeln und aufbewahren.Der größte Kostenfaktor sind die Beförderungs- und Reisekosten. Die Beförderungskosten betreffen die Aufwendungen, die durch den Transport aller beweglichen Gegenstände Ihres Besitzes veranlasst sind. Hinzu kommt der Transport der zum Haushalt gehörenden Personen und Tiere.
Zusätzlich können Reisekosten angesetzt werden, für alle zum Haushalt gehörenden Personen. Als Alternative kann auch ein Tagegeld angesetzt werden für einen maximalen Zeitraum von vier Tagen, wenn es sich um volle Reisetage handelt. Hinzu kommen die Ausgaben für erforderliche Übernachtungen und die Reisekosten für eine Wohnungsbesichtigung. Diese sind jedoch auf maximal zwei Reisen einer Person oder eine Reise zweier Personen begrenzt und nur bis zur jeweils günstigsten Preisklasse abziehbar.
Weitere Ausgaben können im Rahmen einer Mietentschädigung anfallen. Mietentschädigungen haben das Merkmal, dass für zwei Wohnungen gleichzeitig Miete gezahlt werden muss. Dies kann der Fall sein, wenn die alte Wohnung auf Grund von vertraglichen Fristen nicht zum neuen Einzugstermin gekündigt werden konnte oder die neue Wohnung noch nicht in einen ordnungsgemäß nutzbaren Zustand versetzt ist. Diese Kosten sind bis zur Höhe einer Monatsmiete abziehbar – das gilt auch für eine eventuelle Garagennutzung.
Sollten im Zusammenhang des neuen Mietverhältnisses Maklergebühren in Form von Wohnungsvermittlungskosten und -provisionen angefallen sein, so können auch diese innerhalb der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Auch Kosten für notwendige Einrichtungen sind steuerlich abziehbar. Hierzu gehören in erster Linie Ausgaben für eine neue Kochstelle oder Heizungsöfen. Ist ein neuer Herd notwendig, kann dieser bis zu einem Betrag von 230 Euro in Abzug gebracht werden. Für Heizungsöfen gilt der Höchstsatz von 165 Euro pro Zimmer.
Wenn Ihre Kinder bedingt durch den Umzug zusätzlichen Unterricht in Anspruch nehmen müssen, können diese Kosten mit Einzelnachweisen bis zu einem Höchstbetrag von 1.349 Euro pro Kind geltend gemacht werden. Sollten keine Einzelnachweise möglich sein, kann ein Paschbetrag von 1.074 Euro für Verheiratete - häftig für Ledige - in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie nun Ihre Umzugskosten darauf geprüft haben, ob sie sich zum Steuern sparen eignen, dann sollten Sie eine Aufstellung aller relevanten Kosten anfertigen. Hat der Arbeitgeber Ihnen die Kosten anteilig steuerfrei ersetzt, sind diese von der Gesamtsumme abzuziehen. Die Differenz aus Aufwand und Erstattung stellt Ihre Werbungskosten dar.
Für weitere Informationen oder Fragen zum Ansatz von Umzugskosten innerhalb der Einkommensteuererklärung, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
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