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Die Kündigung vor dem Umzug
Der Umzug in ein neues Heim oder eine neue Wohnung setzt in der Regel eine Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses voraus. Ob diese Kündigung nun fristlos oder ordnungsgemäß durch den Mieter oder auch Vermieter ausgesprochen wurde, ist dabei meist weniger von Belang, denn neue vier Wände müssen her oder sind bereits in Aussicht. Im Idealfall ist der Mietvertrag bereits unterschrieben. Um sich nun gedanklich bereits mit dem Umzug auseinanderzusetzen, ist es wichtig, dass die geschriebene oder auch erhaltene Kündigung den Formvorschriften entspricht, um den Umzug in eine neue Wohnung nicht unnötig zu gefährden.Bei der ordentlichen Kündigung durch den Mieter ist darauf zu achten, dass die Schriftform gewahrt ist. Des Weiteren ist die Kündigungsfrist laut Vertrag einzuhalten. Ist innerhalb des Mietvertrags kein Kündigungsausschluss, der gleichermaßen für Mieter und Vermieter gilt, so ist die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten ausschlaggebend.
Weitere Informationen » Die ordentliche Kündigung durch den Mieter
Vorlage und Muster » Muster ordentliche Kündigung des Mietvertrag
Sollte das Mietverhältnis durch den Mieter fristlos gekündigt werden wollen, so ist zu beachten, dass eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Gegebenheiten möglich ist. Die wichtigsten Merkmale, die eine fristlose Kündigung durch den Mieter ermöglichen, sind der Hausfriedensbruch durch den Vermieter und die nicht ordnungsgemäße Beseitigung von schwerwiegenden Mängeln nach erfolgter Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter, vor allem, wenn diese mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung einhergehen. Dies ist zum Beispiel bei der Bildung von Schimmel und Schimmelpilzen der Fall.
Weitere Informationen » Die fristlose Kündigung durch den Mieter
Vorlage und Muster » Muster fristlose Kündigung des Mietvertrag
Vorlage und Muster » Sonderkündigung Kündigung des Mietvertrag
Sollte der Vermieter durch eine ordnungsgemäße Kündigung einen Umzug herbeiführen, so hat diese auch gute Gründe zu beinhalten. Der Vermieter hat das Recht ordnungsgemäß zu kündigen, wenn der Mieter seine vertraglich auferlegten Rechte und Pflichten nicht erfüllt oder wenn die gemietete Wohnung für den Eigenbedarf genutzt werden soll.
Weitere Informationen » Die ordentiche Kündigung durch den Vermieter
Die fristlose Kündigung durch den Vermieter erfolgt meist wegen Mietschulden. Der Vermieter hat das Recht dem Mieter bei einem Mietrückstand von insgesamt einer Monatsmiete fristlos zu kündigen. Hierbei ist zu beachten, dass die Mietschulden bereits zwei Monate bestehen müssen. Wird die Miete immer nur teilweise gezahlt, bis letztlich zwei volle Monatsmieten ausstehen, kann vom Vermieter ebenfalls eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand ausgesprochen werden. Ein weiterer Grund für die fristlose Kündigung durch den Vermieter ist die Zweckentfremdung des Mietgegenstands, z.B. wenn vertraglich zu nutzender Wohnraum in ein Büro umgewandelt wird. Auch eine dauerhafte Störung des Mietverhältnisses durch den Mieter kann zu einer fristlosen Kündigung gereichen, diese ist jedoch schwer nachweisbar.
Weitere Informationen » Die fristlose Kündigung durch den Vermieter
Wenn nun gewiss ist, dass die Kündigung den Anforderungen des Gesetzes entspricht, können Sie sich als Mieter in aller Ruhe um Ihren Umzug kümmern. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umzugsplanung mit unserem Umzugsplaner.
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