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Doppelte Haushaltsführung - Lohnsteuerliche Erleichterungen
Eine Anmietung einer Zweitwohnung aus beruflichen Gründen kann auch mit einem Partner gemeinsam erfolgen. Es muss nur nachgewiesen werden, dass sich der Lebensmittelpunkt auch weiterhin am Hauptwohnsitz befindet und sich nicht zum Zweitwohnsitz verlagert hat. Ist der Zweitwohnsitz vom Arbeitsplatz weiter entfernt, ist dies grundsätzlich kein Problem. Beachtet werden muss nur, dass die Arbeitsstelle vom Zweitwohnsitz, der unter die doppelte Haushaltsführung fällt, schneller erreicht wird als vom Hauptwohnsitz aus.
Die steuerliche Berücksichtigung der anfallenden Kosten hängt davon ab, wer welche Kosten übernimmt. Werden Miete und Betriebskosten vom Arbeitgeber übernommen und diese über die Gehaltsabrechnung mit dem Arbeitnehmer verrechnet, erfolgt dies steuer- und abgabenfrei für beide Seiten. Dies gilt für alle Kosten, die vom Arbeitgeber übernommen und über die Gehaltsabrechnung mit dem Arbeitnehmer verrechnet werden. Die Kosten für die Miete müssen sich jedoch in einem vom Finanzamt definierten Rahmen bewegen. Dieser Rahmen ist ein möbliertes Zimmer oder eine Wohnung, deren Miete den ortsüblichen Preis einer 60qm-Wohnung nicht übersteigt. Auch Kosten für eine am Arbeitsort gelegene Ferienwohnung oder Eigentum, das für diesen Zweck genutzt wird, können geltend gemacht werden.
Neben der ersten und letzten Fahrt zum Arbeitsplatz, Verpflegungskosten, wöchentlichen Heimfahrkosten können auch die Kosten für den Umzug steuerliche Berücksichtigung finden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Umzug oder der Transport der benötigten Gegenstände mit einem Umzugsunternehmen erfolgte oder dafür ein Fahrzeug angemietet werden musste.
Ebenfalls beachtet werden muss der Mietvertrag. Ist der Arbeitnehmer auch Mietvertragspartner, sollte auf Kündigungsfristen im Mietvertrag genau geachtet werden. Vor allem bei zu langen Kündigungsfristen besteht die Gefahr, dass im Falle eines Arbeitsplatzverlustes die Kosten weiter getragen werden müssen. Sollte die Verweildauer am Zweitwohnsitz im Voraus bekannt sein, ist ein Mietvertrag mit Befristung der Vertrag der ersten Wahl, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist grundsätzlich von einfach zu erfüllenden Kriterien abhängig. Beachtet werden sollten nur die Mietkosten, die einen vorgegebenen Rahmen nicht übersteigen sollten und die Durchführung des Umzugs. Vor allem der Umzug ist mit einem Umzugsunternehmen sinnvoll, da die zu transportierenden Gegenstände versichert sind und die entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Alle Kosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, werden steuer- und abgabenfrei über die Gehaltsabrechnung an den Arbeitnehmer erstattet. Weitere Informationen sowie ein Berechnungstool finden Sie auf http://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de.
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