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Die Modernisierung ablehnen
Als Härtefälle gelten Maßnahmen, bei denen die Wohnung über einen längeren Zeitraum, also Wochen oder Monate, nicht nutzbar ist oder kein Bad zur Verfügung steht, ältere Mieter durch Lärm und Schmutz gesundheitlich leiden könnten oder eigene Investitionen im genutzten Wohnraum nachher nicht mehr vorhanden sind. Auch eine zu hohe Folgemiete, die vom Mieter nicht mehr aufgebracht werden könnte, und Veränderungen am Mietverhältnis wie eine neue Zimmerzahl oder eine ganz andere Aufteilung der Wohnung, werden als besondere Härte eingestuft. Auf diese Punkte kann man seine Ablehnung stützen. Eine Sicherheit, dass sie anerkannt werden, gibt es nicht. Es reicht schon, wenn der Vermieter die Wohnung lediglich in einen allgemein üblichen Zustand versetzen will. Das heißt, die Wohnung wird dem Standard angepasst, der in Region, die mit den Bundesländern sehr weit gefasst wird, zu zwei Dritteln üblich ist.
Solange keine Einigung mit dem Vermieter erlangt wird, raten Mieterschützer dazu, keine Handwerker in die Wohnung zu lassen. Im Zweifelsfall könnte das als Zustimmung für die Modernisierung gewertet werden. Eine Kündigung durch den Vermieter darf dieser Schritt nicht nach sich ziehen. Dafür droht ein Gerichtsverfahren, in dem entschieden werden muss, ob modernisiert werden darf oder nicht. Mit einer außerordentlichen Kündigung seitens des Mieters kann man dem aus dem Weg gehen, wenn man denn eine neue Wohnung gefunden hat.
Checkliste, Vordruck, Muster Modernisierung
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