Beratung durch einen Rechtsanwalt:
Wir konnten Ihr Mietrecht Problem nicht lösen? Dann wählen Sie:
» Günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt
» Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe finden
» Günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt
» Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe finden
Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Mietrechtsgesetz
Checklisten und Muster
Mietrecht Anwälte
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
Die Mieterhöhung nach der Modernisierung
Dulden die Mieter die Modernisierung und läuft sie zur Zufriedenheit beider Seiten ab, ist der Vermieter berechtigt, die Miete zu erhöhen. In welchem Rahmen sich die Mieterhöhung bewegt und welche Kosten umgelegt werden dürfen, ist per Gesetz definiert. Elf Prozent der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dabei muss es sich allerdings auch um die reinen Kosten handeln, die für die Modernisierung aufgewandt wurden, abzüglich aller Posten, die als Instandsetzungsmaßnahme gewertet werden sowie möglicher Fördermittel.Ein Beispiel: Werden neue Fenster zu einem Preis von je 450 Euro eingesetzt und hätte die Instandsetzung der alten 150 Euro gekostet, dürfen für die Modernisierung 300 Euro veranschlagt werden. Elf Prozent davon entsprechen 33 Euro, was einer Erhöhung der Monatsmiete von 2,75 Euro entspricht. Auf gleiche Weise müssen Fördermittel sowie Leistungen der Mieter aus der Rechnung hervorgehen. Überzogene Maßnahmen, die auf Luxus deuten und die Kosten explodieren lassen, sind ebenfalls nicht auf die Mieter zu übertragen.
Außerdem sollte stets versucht werden, die Kosten der Modernisierung möglichst niedrig zu halten. So können zum Beispiel hochwertige Armaturen für das Badezimmer beim günstigsten Anbieter gekauft werden; dies kann sowohl der Armaturen Shop im Internet als auch der Fachhändler in der Stadt sein. Ein Vergleich der Preise bei allen benötigten Materialien kann deutliche Einsparungen zur Folge haben. Eine Modernisierung muss jedoch nicht immer mit einer Mieterhöhung einhergehen. Manchmal sind in den Mieten bereits Rücklagen enthalten, die für Modernisierungen aufgewendet werden.
Die Kosten hat der Vermieter bei der Ankündigung der Modernisierung zu nennen, soweit er sie überschlagen kann. Die genauen Kosten werden erst nach Ende der Maßnahme mitgeteilt und drei Monate später fällig. Liegt die ursprüngliche Kalkulation mehr als zehn Prozent unter den tatsächlichen Kosten, ist die neue Miete erst nach sechs Monaten zu zahlen. Die Mitteilung über die geänderte Miethöhe muss alle Details enthalten, angefangen von den konkreten Maßnahmen über die einzelnen Positionen bis hin zur Berechnung der Miete. Ergibt sich daraus das Problem, dass die Miete nicht mehr bezahlbar ist, kann man entweder kündigen oder versuchen, einen Anspruch auf Wohngeld geltend zu machen.
Checkliste, Vordruck, Muster Modernisierung
Reparatur, Veränderung, Modernisierung - Themen
» Die Reparaturen» Die Schönheitsreparaturen
» Die Veränderungen und Mietermodernisierung
» Die Modernisierung
» Die Modernisierung ablehnen
» Die Mieterhöhung nach der Modernisierung
Noch Fragen?
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Artikel geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum!Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietrecht stellen!
Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Onlineberatung durch Mietrecht Anwalt
Diese Informationsseiten zum Thema Reparatur, Veränderung und Modernisierung aus dem Mietrecht konnten Ihre Fragen nicht beantworten?Dann wenden Sie sich doch an unser Mietrecht Forum oder wählen Sie den Weg der Mietrecht Rechtsberatung online, um Ihre Anliegen rechtsicher durchsetzen zu können. Sie erhalten von unserem Anwaltservice ein kostenloses und unverbindliches Angebot, um Ihr Problem zu lösen!
» Kostenloses Angebot von einem Mietrecht Anwalt einholen
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Aktuelle Vergleiche von Konten und Kreditkarten:
- Kostenloses Girokonto Vergleich
- Tagesgeld Vergleich und Zinsrechner
- Festgeld Vergleich und Zinsrechner
- Kreditkarten kostenlos vergleichen
Mietrecht-Einfach.de » Reparatur, Veränderung und Modernisierung » Mieterhöhung nach Modernisierung
