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Die Mieterhöhung nach der Modernisierung
Ein Beispiel: Werden neue Fenster zu einem Preis von je 450 Euro eingesetzt und hätte die Instandsetzung der alten 150 Euro gekostet, dürfen für die Modernisierung 300 Euro veranschlagt werden. Elf Prozent davon entsprechen 33 Euro, was einer Erhöhung der Monatsmiete von 2,75 Euro entspricht. Auf gleiche Weise müssen Fördermittel sowie Leistungen der Mieter aus der Rechnung hervorgehen. Überzogene Maßnahmen, die auf Luxus deuten und die Kosten explodieren lassen, sind ebenfalls nicht auf die Mieter zu übertragen.
Eine Modernisierung muss jedoch nicht immer mit einer Mieterhöhung einhergehen. Manchmal sind in den Mieten bereits Rücklagen enthalten, die für Modernisierungen aufgewendet werden.
Die Kosten hat der Vermieter bei der Ankündigung der Modernisierung zu nennen, soweit er sie überschlagen kann. Die genauen Kosten werden erst nach Ende der Maßnahme mitgeteilt und drei Monate später fällig. Liegt die ursprüngliche Kalkulation mehr als zehn Prozent unter den tatsächlichen Kosten, ist die neue Miete erst nach sechs Monaten zu zahlen. Die Mitteilung über die geänderte Miethöhe muss alle Details enthalten, angefangen von den konkreten Maßnahmen über die einzelnen Positionen bis hin zur Berechnung der Miete. Ergibt sich daraus das Problem, dass die Miete nicht mehr bezahlbar ist, kann man entweder kündigen oder versuchen, einen Anspruch auf Wohngeld geltend zu machen.
Checkliste, Vordruck, Muster Modernisierung
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