Ratgeber

WG-Kaution richtig regeln: Wer haftet, wer bekommt Geld zurück und was gilt beim Mieterwechsel?

WG-Kaution verständlich erklärt: Wer in der Wohngemeinschaft haftet, wann Kautionsanteile zurückgezahlt werden, was beim Mieterwechsel gilt und wie Streit um Schäden, Nebenkosten und offene Kosten vermieden wird.

Zum Inhalt
WG-Kaution richtig regeln: Wer haftet, wer bekommt Geld zurück und was gilt beim Mieterwechsel?

Kurz erklärt: Die WG-Kaution ist einer der häufigsten Streitpunkte in Wohngemeinschaften. Entscheidend ist, wer Vertragspartner des Vermieters ist, wer die Kaution tatsächlich gezahlt hat und ob ein ausziehender Bewohner nur Untermieter oder Mitmieter im Hauptmietvertrag ist. Besonders beim Mieterwechsel sollte schriftlich geregelt werden, wer welchen Kautionsanteil übernimmt und wer für alte Schäden, offene Miete und spätere Nebenkosten haftet.

WG-Kaution: Warum sie komplizierter ist als bei einer Einzelwohnung

Bei einer normalen Mietwohnung ist die Kautionsfrage meist überschaubar: Der Mieter zahlt eine Sicherheit an den Vermieter, der Vermieter darf sie unter bestimmten Voraussetzungen behalten oder verrechnen und muss sie nach Ende des Mietverhältnisses abrechnen. In einer Wohngemeinschaft gibt es dagegen häufig mehrere Ebenen. Eine Kaution kann beim Vermieter liegen, ein Kautionsanteil kann intern zwischen Mitbewohnern gezahlt worden sein, und bei Untermietverhältnissen kann zusätzlich eine eigene Untermietkaution bestehen.

Genau daraus entstehen viele Missverständnisse. Ein ausziehender Mitbewohner verlangt seinen Anteil sofort zurück, obwohl der Hauptmietvertrag mit dem Vermieter weiterläuft. Ein neuer Bewohner zahlt Geld an den Ausziehenden, ohne zu prüfen, ob alte Schäden oder Nebenkosten offen sind. Ein Hauptmieter behält die Kaution eines Untermieters ein, ohne nachvollziehbar abzurechnen. Oder mehrere gemeinsame Mieter streiten darüber, ob der Vermieter überhaupt anteilig auszahlen muss.

Der zentrale Punkt lautet: Die WG-Kaution folgt nicht automatisch dem WG-Alltag, sondern der vertraglichen Struktur. Wer nicht im Mietvertrag steht, hat regelmäßig keinen direkten Kautionsanspruch gegen den Vermieter. Wer gemeinsam mit anderen im Mietvertrag steht, kann intern einen Anteil gezahlt haben, bleibt aber gegenüber dem Vermieter Teil eines Gesamtmietverhältnisses. Und wer Hauptmieter ist, trägt gegenüber dem Vermieter oft ein deutlich größeres Risiko als die übrigen Bewohner.

Rechtliche Leitplanken: Für die Kaution und den WG-Auszug sind vor allem § 535 BGB zu den Hauptpflichten aus dem Mietvertrag, § 551 BGB zur Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, § 546 BGB zur Rückgabepflicht, § 540 BGB zur Gebrauchsüberlassung an Dritte und § 553 BGB zur Untervermietung von Wohnraum wichtig.

Erst das WG-Modell klären

Bevor über Rückzahlung, Haftung oder Mieterwechsel gesprochen wird, muss geklärt werden, welches WG-Modell vorliegt. In der Praxis gibt es drei Grundformen: ein Hauptmieter mit Untermietern, mehrere gemeinsame Mieter im Hauptmietvertrag oder einzelne Zimmermietverträge direkt mit dem Vermieter. Jede dieser Varianten führt zu anderen Kautionsfragen.

Beim Hauptmietermodell zahlt der Hauptmieter die Kaution an den Vermieter. Die Untermieter zahlen ihre Kaution dagegen meist an den Hauptmieter. Der Vermieter muss dem Untermieter dann nicht automatisch etwas zurückzahlen, weil zwischen beiden kein direkter Mietvertrag besteht. Der Untermieter muss sich an seinen Vertragspartner halten, also an den Hauptmieter.

Stehen alle WG-Bewohner gemeinsam im Mietvertrag, wurde die Kaution häufig gemeinsam an den Vermieter gezahlt. Im Außenverhältnis liegt sie aber als Sicherheit für das gesamte Mietverhältnis beim Vermieter. Zieht nur eine Person aus, endet das Mietverhältnis nicht zwingend. Deshalb muss der Vermieter nicht automatisch einen einzelnen Anteil herausgeben. Die Auszahlung wird dann meist intern zwischen ausziehendem Bewohner, verbleibender WG und neuer Person geregelt.

Bei einzelnen Zimmermietverträgen ist es übersichtlicher. Jeder Bewohner hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter, zahlt seine eigene Kaution und bekommt sie nach Ende seines Vertrags grundsätzlich von diesem Vermieter zurück. Trotzdem können Streitpunkte entstehen, etwa bei Schäden in Gemeinschaftsräumen oder bei gemeinsam genutzten Möbeln.

Merksatz: Wer die Kaution zurückzahlen muss, ist nicht automatisch die Person, die in der WG bleibt. Entscheidend ist, an wen die Kaution gezahlt wurde und aus welchem Vertrag der Anspruch entsteht.

Die Grundstruktur der WG erklärt der Ratgeber WG-Mietvertrag: Rechte und Pflichten von Hauptmietern, Untermietern und Mitbewohnern. Für den Auszug aus der Wohngemeinschaft passt ergänzend der Ratgeber Auszug aus der WG: Kündigung, Nachmieter, Kaution und offene Kosten.

Kaution bei Hauptmieter und Untermieter

Beim Hauptmietermodell gibt es zwei Vertragsverhältnisse. Der Hauptmieter steht im Mietvertrag mit dem Vermieter. Der Untermieter steht im Untermietvertrag mit dem Hauptmieter. Entsprechend gibt es auch zwei mögliche Sicherheiten: die Hauptkaution gegenüber dem Vermieter und die Untermietkaution gegenüber dem Hauptmieter.

Der Hauptmieter muss sich bewusst sein, dass er gegenüber dem Vermieter für die Wohnung verantwortlich bleibt. Wenn ein Untermieter Schäden verursacht oder seinen Mietanteil nicht zahlt, kann der Vermieter sich zunächst an den Hauptmieter halten. Der Hauptmieter kann dann intern Ansprüche gegen den Untermieter haben. Genau dafür kann eine angemessene Untermietkaution wichtig sein.

Untermieter sollten umgekehrt darauf achten, dass ihre Kaution sauber dokumentiert wird. Es sollte schriftlich festgehalten werden, welcher Betrag gezahlt wurde, wann er gezahlt wurde, wofür er dient und unter welchen Voraussetzungen er zurückgezahlt wird. Eine bloße Überweisung mit dem Betreff „WG“ ist später schlechter als eine klare Vereinbarung.

In einen Untermietvertrag gehören zur Kaution mindestens:

  • Höhe der Kaution und Zahlungsweise,
  • genaue Bezeichnung des vermieteten Zimmers,
  • Hinweis, dass die Kaution Ansprüche aus dem Untermietverhältnis sichert,
  • Regelung zu Schäden, offenen Mieten und Nebenkosten,
  • Regelung zur Rückzahlung nach Auszug und Abrechnung,
  • Dokumentation von Schlüsselübergabe und Zimmerzustand.

Für Hauptmieter ist wichtig: Eine Kaution ist kein freies Druckmittel. Sie darf nicht pauschal behalten werden, nur weil der Auszug unangenehm war oder die Nachmietersuche Aufwand verursacht hat. Ein Einbehalt braucht nachvollziehbare Gründe, etwa offene Mieten, ersatzpflichtige Schäden oder absehbare Nachforderungen. Der Hauptmieter sollte solche Positionen konkret beziffern oder zumindest plausibel begründen können.

Kaution, wenn alle gemeinsam im Mietvertrag stehen

Stehen mehrere WG-Bewohner gemeinsam im Mietvertrag, ist die Kaution rechtlich oft besonders schwierig. Alle sind Mieter. Die Kaution sichert regelmäßig Ansprüche des Vermieters aus dem gesamten Mietverhältnis. Wenn nur eine Person auszieht, läuft der Mietvertrag häufig weiter. Der Vermieter hat dann weiterhin ein Sicherungsinteresse und muss nicht automatisch einen einzelnen Anteil herausgeben.

Das führt in der Praxis zu einer internen Lösung: Die neue Person zahlt den Kautionsanteil an die ausziehende Person, oder die verbleibenden Mitbewohner gleichen den Anteil aus. Dieser interne Ausgleich sollte aber nicht blind passieren. Denn wenn später Schäden oder Nebenkostennachforderungen aus der Zeit vor dem Wechsel auftauchen, stellt sich die Frage, wer dafür einsteht.

Beispiel: Drei Personen haben gemeinsam 2.400 Euro Kaution an den Vermieter gezahlt. Eine Person zieht aus, eine neue Person zieht ein. Der Vermieter zahlt nichts aus, weil der Hauptmietvertrag weiterläuft. Die neue Person zahlt intern 800 Euro an die ausziehende Person. Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung, dass die neue Person ab einem bestimmten Datum den Kautionsanteil übernimmt und alte Schäden oder Nebenkosten gesondert abgegrenzt werden.

Ohne solche Abgrenzung kann es ungerecht werden. Zahlt die neue Person den vollen Anteil, obwohl bereits Schäden aus der Vergangenheit bestehen, trägt sie wirtschaftlich ein Risiko, das sie nicht verursacht hat. Umgekehrt kann die ausziehende Person zu früh vollständig ausgezahlt werden, obwohl später noch Forderungen aus ihrer Wohnzeit entstehen. Eine saubere Vereinbarung schützt beide Seiten.

Bei gemeinsamen Mietern ist außerdem wichtig, ob der Mietvertrag tatsächlich geändert wurde. Ein tatsächlicher Auszug allein reicht nicht immer. Wenn die ausziehende Person im Mietvertrag bleibt, kann sie weiterhin haften. Dann ist auch die Kautionsfrage nicht endgültig erledigt. Deshalb sollte der Mieterwechsel möglichst durch einen Nachtrag zum Mietvertrag abgesichert werden.

Was gilt beim Mieterwechsel in der WG?

Der Mieterwechsel ist der Moment, in dem Kautionsfehler am häufigsten passieren. Die alte Person will ihr Geld, die neue Person möchte einziehen, die verbleibende WG will keinen Leerstand, und der Vermieter soll möglichst schnell zustimmen. In dieser Eile werden Kautionsanteile oft ohne klare Prüfung weitergereicht.

Richtig ist: Beim Mieterwechsel sollten drei Ebenen getrennt werden. Erstens die Zustimmung oder Vertragsänderung gegenüber dem Vermieter. Zweitens der interne Ausgleich der Kaution. Drittens die Abrechnung von Schäden, offenen Kosten und späteren Nebenkosten. Wer diese Punkte vermischt, schafft fast automatisch Streit.

Bei einem reinen Untermieterwechsel kann der Hauptmieter mit dem ausziehenden Untermieter abrechnen und mit dem neuen Untermieter eine neue Kaution vereinbaren. Voraussetzung ist, dass die Untervermietung erlaubt ist oder die erforderliche Zustimmung eingeholt wurde. Dazu passt der Ratgeber Untermiete in der WG: Wann der Vermieter zustimmen muss.

Bei einem Wechsel gemeinsamer Hauptmieter braucht es regelmäßig eine Vereinbarung mit dem Vermieter. Der neue Bewohner sollte nicht einfach Geld an die ausziehende Person zahlen, solange nicht klar ist, ob er tatsächlich in den Mietvertrag eintritt und ob die alte Person entlassen wird. Sonst kann es passieren, dass Geld geflossen ist, aber die rechtliche Lage ungeklärt bleibt.

Typischer Fehler: Der neue Mitbewohner überweist den Kautionsanteil direkt an den ausziehenden Bewohner, obwohl der Vermieter dem Mieterwechsel noch nicht zugestimmt hat. Kommt der Wechsel nicht zustande, muss das Geld zurückgeholt werden. Besser ist eine Zahlung erst nach schriftlicher Klärung oder mit eindeutiger Bedingung.

Für einen sauberen Mieterwechsel sollte außerdem der Zustand des Zimmers dokumentiert werden. Der neue Bewohner sollte nicht für alte Schäden einstehen, die bereits beim Einzug vorhanden waren. Fotos, ein kurzes Protokoll und eine schriftliche Zuordnung von Alt- und Neuschäden sind deshalb keine übertriebene Bürokratie, sondern wirtschaftlicher Selbstschutz.

Wann muss die WG-Kaution zurückgezahlt werden?

Eine Kaution muss nicht zwingend am Tag des Auszugs vollständig zurückgezahlt werden. Derjenige, der die Kaution erhalten hat, darf prüfen, ob noch Ansprüche bestehen. Dazu können offene Miete, Schäden, fehlende Schlüssel oder absehbare Nebenkostennachforderungen gehören. Gleichzeitig darf die Abrechnung nicht grundlos verschleppt werden. Je klarer der Auszug dokumentiert ist, desto schneller lässt sich abrechnen.

Beim Untermietverhältnis zahlt der Hauptmieter die Untermietkaution zurück, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen. Der Hauptmieter sollte nach dem Auszug prüfen, ob das Zimmer ordnungsgemäß zurückgegeben wurde, ob Schlüssel vollständig vorhanden sind und ob Miet- oder Nebenkosten offen sind. Ein pauschaler Einbehalt ohne Erklärung ist angreifbar.

Bei gemeinsamen Mietern ist die Rückzahlung oft keine unmittelbare Zahlung des Vermieters. Wenn das Hauptmietverhältnis weiterläuft, bleibt die Kaution häufig beim Vermieter. Der ausziehende Bewohner braucht dann eine interne Lösung. Diese sollte klar formulieren, ob die Auszahlung endgültig ist oder ob spätere Nachforderungen für die Zeit vor dem Auszug noch anteilig berücksichtigt werden.

Praxislösung: Bei einem Mieterwechsel kann ein Teilbetrag sofort ausgeglichen und ein kleiner Restbetrag bis zur Klärung offener Kosten zurückbehalten werden. Wichtig ist, dass Betrag, Grund und Abrechnungszeitpunkt schriftlich festgehalten werden.

Für allgemeine Fragen zur Kautionsabrechnung passt der Ratgeber Mietkaution: Rückzahlung, Fristen, Einbehalt und Zinsen. Bei Streit nach dem Auszug hilft außerdem der Ratgeber Streit nach dem Auszug: Schäden, Reinigung, Kautionseinbehalt und Beweise.

Wer haftet für Schäden in Zimmer und Gemeinschaftsräumen?

Bei Schäden im eigenen Zimmer ist die Zuordnung meistens einfacher. Hat der ausziehende Bewohner das Zimmer beschädigt, kann er dafür verantwortlich sein. Schwieriger wird es bei Gemeinschaftsräumen. Küche, Bad, Flur, Balkon, Keller oder gemeinsam genutzte Möbel werden von mehreren Personen genutzt. Wenn später ein Schaden auffällt, ist oft unklar, wer ihn verursacht hat.

Deshalb sollten WGs den Zustand beim Einzug, beim Auszug und beim Mieterwechsel dokumentieren. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos ist besonders wichtig, wenn Möbel, Einbauküche oder andere Gegenstände mitvermietet oder gemeinsam genutzt werden. Auch kleine Punkte wie Bohrlöcher, defekte Steckdosen, beschädigte Arbeitsplatten oder fehlende Schlüssel sollten notiert werden.

Beispiel: In der WG-Küche ist die Arbeitsplatte beschädigt. Niemand weiß genau, wann der Schaden entstanden ist. Ohne Dokumentation wird die Zuordnung schwierig. Wurde beim letzten Mieterwechsel aber festgehalten, dass die Arbeitsplatte bereits beschädigt war, kann der neue Bewohner nicht ohne Weiteres dafür verantwortlich gemacht werden.

Bei gemeinsamen Mietern kann der Vermieter unter Umständen Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen, ohne sich intern in den WG-Streit einzumischen. Die Bewohner müssen dann untereinander klären, wer welchen Anteil trägt. Das ist ein weiterer Grund, warum eine interne WG-Vereinbarung sinnvoll ist. Sie kann regeln, dass jeder für selbst verursachte Schäden haftet und unaufklärbare Gemeinschaftsschäden nach einem bestimmten Schlüssel verteilt werden.

Nicht jeder Gebrauchsspur ist ein Schaden. Normale Abnutzung gehört zum Wohnen dazu. Ersatzpflichtig können aber Beschädigungen sein, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Gerade bei Kautionsstreit ist deshalb eine nüchterne Betrachtung wichtig: Was ist dokumentiert, was ist beweisbar, was war bereits vorhanden und was ist tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden?

Nebenkosten, Strom, Internet und offene WG-Kosten

Die Kaution wird in WGs oft nicht nur wegen Schäden zurückbehalten, sondern auch wegen offener Kosten. Dazu gehören Mietanteile, Nebenkosten, Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag, Nachzahlungen, gemeinsame Anschaffungen oder Reinigungskosten. Nicht alles davon darf automatisch mit einer mietrechtlichen Kaution verrechnet werden. Entscheidend ist, aus welchem Vertrag die Forderung stammt und ob sie ausreichend bestimmt ist.

Bei einer Untermietkaution kann der Hauptmieter offene Forderungen aus dem Untermietverhältnis berücksichtigen. Dazu können ausstehende Miete, vereinbarte Nebenkosten, Schäden am Zimmer oder fehlende Schlüssel gehören. Private WG-Ausgaben, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, sollten getrennt abgerechnet werden. Wer Pizzakosten, Möbelanteile und Mietkaution vermischt, macht die spätere Abrechnung unnötig angreifbar.

Bei gemeinsamen Mietern ist die interne Kostenverteilung besonders wichtig. Der Vermieter rechnet häufig gegenüber allen Mietern oder der Mietergemeinschaft ab. Intern muss dann verteilt werden, welcher Bewohner welchen Zeitraum und welchen Anteil trägt. Zieht jemand im Mai aus und kommt die Nebenkostenabrechnung erst im nächsten Jahr, sollte vorher vereinbart sein, wie sein Anteil berechnet wird.

Beim Auszug sollten offene Kosten so notiert werden:

  • Miete bis zu welchem Datum bezahlt?
  • Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlung bis wann gezahlt?
  • Strom/Gas/Internet: Wer ist Vertragspartner und wie wird aufgeteilt?
  • Spätere Nebenkostennachzahlung: welcher Zeitraum, welcher Schlüssel?
  • Gemeinsame Möbel oder Anschaffungen: Auszahlung oder Verbleib in der WG?
  • Reinigung, Schlüssel, Schäden: konkrete Beträge oder Vorbehalt?

Eine saubere Abrechnung muss nicht kompliziert sein. Oft genügt eine Tabelle mit Datum, Position, Betrag, Zahler, Anteil und Status. Wichtig ist, dass alle Beteiligten wissen, welche Punkte endgültig erledigt sind und welche noch offen bleiben. Gerade bei späteren Nebenkosten sollte ein Vorbehalt ausdrücklich formuliert werden.

Warum eine WG-Kautionsvereinbarung sinnvoll ist

Eine interne WG-Kautionsvereinbarung kann viele Konflikte verhindern. Sie ersetzt nicht den Mietvertrag mit dem Vermieter, regelt aber das Innenverhältnis zwischen den Bewohnern. Besonders bei gemeinsamen Mietern ist sie hilfreich, weil der Vermieter sich nicht um jede interne Kostenfrage kümmern muss. Die WG kann untereinander festlegen, wer welchen Anteil gezahlt hat und wie dieser bei Wechsel oder Auszug behandelt wird.

Eine gute Vereinbarung sollte verständlich und kurz sein. Sie muss nicht wie ein juristisches Gutachten aussehen. Wichtig sind klare Beträge, klare Daten und klare Zuständigkeiten. Wer zahlt welchen Kautionsanteil? An wen wird gezahlt? Wann wird zurückgezahlt? Was passiert bei Schäden? Wie werden Nebenkosten nach dem Auszug behandelt? Was gilt beim Einzug einer neuen Person?

Gerade beim Mieterwechsel sollte die Vereinbarung nicht nur zwischen neuer und alter Person laufen. Auch die verbleibenden Bewohner sollten wissen, was vereinbart wurde. Sonst entsteht später Streit darüber, ob alte Schäden übernommen wurden oder ob die neue Person nur für die Zukunft haftet.

Wichtig: Eine interne WG-Vereinbarung kann den Vermieter nicht ohne dessen Zustimmung binden. Wenn ein Bewohner aus dem Hauptmietvertrag entlassen werden soll, braucht es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter. Internes Geldverschieben ersetzt keine Vertragsänderung.

Für Vertragsänderungen und Nachträge ist der Ratgeber Mietvertrag ändern: Nachtrag, neue Mieter und Vertragsänderungen hilfreich. Für die Rückgabe bei Auszug passt außerdem Wohnungsrückgabe: Rechte, Pflichten und Übergabeprotokoll.

Musterformulierungen für die WG-Kaution

1. Interne Vereinbarung zum Kautionsanteil bei Mieterwechsel

Die Parteien halten fest, dass [Name ausziehende Person] zum [Datum] aus der Wohngemeinschaft in der Wohnung [Adresse] auszieht. [Name neue Person] übernimmt ab dem [Datum] den bisherigen Kautionsanteil in Höhe von [Betrag] Euro.

Die Zahlung erfolgt bis zum [Datum] an [Name]. Mit der Zahlung ist der interne Kautionsanteil für die Zukunft übernommen. Ansprüche wegen Schäden oder Kosten, die vor dem Einzug der neuen Person entstanden sind, bleiben hiervon unberührt, soweit sie nachweisbar sind.

Ort, Datum, Unterschriften

2. Vorbehalt wegen späterer Nebenkosten

Die Beteiligten sind sich einig, dass spätere Nebenkostennachforderungen oder Guthaben für Zeiträume bis zum Auszug von [Name] anteilig nach tatsächlicher Wohndauer und bisherigem Kostenanteil abgerechnet werden. Ein Betrag von [Betrag] Euro wird bis zur Klärung dieser Positionen zurückbehalten und spätestens nach Vorlage der Abrechnung verrechnet oder ausgezahlt.

3. Bestätigung der Kautionsrückzahlung an einen Untermieter

Hiermit bestätigt [Name Untermieter], dass die für das Zimmer in der Wohnung [Adresse] gezahlte Kaution in Höhe von [Betrag] Euro am [Datum] in Höhe von [Betrag] Euro zurückgezahlt wurde.

Folgende Positionen wurden abgezogen: [konkrete Positionen und Beträge]. Mit dieser Abrechnung sind die Kautionsansprüche aus dem Untermietverhältnis erledigt, soweit keine späteren, bereits vorbehaltenen Nebenkostenforderungen entstehen.

4. Übergabeprotokoll beim WG-Zimmer

Am [Datum] wurde das Zimmer [Bezeichnung] in der Wohnung [Adresse] übergeben. Anwesend waren [Namen]. Der Zustand wurde wie folgt festgehalten: [keine sichtbaren Schäden / konkrete Schäden]. Folgende Schlüssel wurden zurückgegeben: [Anzahl und Art]. Fotos wurden erstellt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt.

Ort, Datum, Unterschriften

FAQ zur WG-Kaution

Muss der Vermieter meinen Kautionsanteil auszahlen, wenn ich aus der WG ausziehe?

Nicht automatisch. Wenn der Hauptmietvertrag mit mehreren Mietern weiterläuft, bleibt die Kaution häufig beim Vermieter. Der Ausgleich erfolgt dann meist intern zwischen ausziehendem Bewohner, neuer Person und verbleibender WG.

Wer zahlt die Kaution an einen Untermieter zurück?

In der Regel der Hauptmieter, wenn der Untermieter seine Kaution an ihn gezahlt hat. Der Vermieter ist nur dann direkter Ansprechpartner, wenn zwischen Vermieter und Bewohner ein eigener Mietvertrag besteht.

Darf die WG Kaution wegen späterer Nebenkosten einbehalten?

Ein angemessener Vorbehalt kann sinnvoll sein, wenn spätere Nachforderungen für die Wohnzeit realistisch zu erwarten sind. Der Einbehalt sollte aber konkret begründet und später abgerechnet werden. Ein pauschales Zurückhalten ohne Abrechnung ist problematisch.

Muss ein neuer Mitbewohner alte Schäden übernehmen?

Nur wenn das klar vereinbart wurde oder die Umstände dies rechtfertigen. Sicherer ist eine dokumentierte Zimmerübergabe. Alte Schäden sollten ausdrücklich festgehalten werden, damit der neue Bewohner später nicht für fremde Schäden haftet.

Was passiert, wenn ein Bewohner auszieht, aber im Mietvertrag bleibt?

Dann kann er gegenüber dem Vermieter weiterhin haften. Auch die Kautionsfrage ist intern nicht endgültig gelöst, wenn keine Vertragsänderung erfolgt. Deshalb sollte bei gemeinsamen Mietern immer ein Nachtrag oder eine schriftliche Entlassung aus dem Mietvertrag geprüft werden.

Reicht eine mündliche Absprache über den Kautionsanteil?

Sie kann im Alltag funktionieren, ist im Streitfall aber schwer beweisbar. Gerade bei höheren Beträgen, Mieterwechsel und späteren Nebenkosten sollte die Kautionsregelung schriftlich festgehalten werden.

Fazit: WG-Kaution immer schriftlich und getrennt regeln

Die WG-Kaution ist kein einfacher Geldtopf, aus dem beim Auszug automatisch ein Anteil ausgezahlt wird. Entscheidend sind Mietvertrag, Zahlungsweg und WG-Modell. Hauptmieter, Untermieter und gemeinsame Mitmieter haben unterschiedliche Ansprüche und Risiken.

Am sichersten ist eine klare schriftliche Regelung: Wer hat wie viel gezahlt? Wer übernimmt welchen Anteil beim Mieterwechsel? Welche Schäden sind alt, welche neu? Wie werden spätere Nebenkosten behandelt? Wer diese Fragen vor dem Auszug klärt, vermeidet unnötigen Streit und schützt alle Beteiligten.