Mieterhöhungsrechner
Mit diesem Mieterhöhungsrechner prüfen Sie, ob eine verlangte Erhöhung der Nettokaltmiete rechnerisch innerhalb der wichtigsten Grenzen liegt. Berücksichtigt werden die Kappungsgrenze, die ortsübliche Vergleichsmiete, die prozentuale Steigerung und bereits erfolgte Erhöhungen innerhalb von drei Jahren.
Für eine wirksame Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete reicht eine rechnerisch passende Zahl allein nicht aus. Das Verlangen muss nachvollziehbar begründet sein, etwa mit Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder Vergleichswohnungen.
Der Rechner arbeitet mit der Nettokaltmiete. Betriebskostenvorauszahlungen, Heizkosten, Modernisierungserhöhungen und Anpassungen wegen gestiegener Betriebskosten werden hier nicht als normale Vergleichsmietenerhöhung behandelt.