Was prüft der Mietpreisbremse Rechner?
Der Rechner vergleicht die vereinbarte Nettokaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gilt die Mietpreisbremse, darf die Miete bei Mietbeginn grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Maßgeblich ist nicht die Warmmiete, sondern die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten.
- ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Quadratmetern und Quadratmeterwert
- zulässige Miete mit zehn Prozent Aufschlag
- monatliche Differenz zwischen verlangter und rechnerisch zulässiger Miete
- mögliche Gesamtdifferenz für den eingegebenen Zeitraum
- Hinweise zu Neubau, Modernisierung und Vormiete
Warum die Vergleichsmiete entscheidend ist
Die Mietpreisbremse arbeitet nicht mit einer frei geschätzten Wunschmiete. Ausgangspunkt ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese kann sich zum Beispiel aus einem Mietspiegel, einer Mietdatenbank, Vergleichswohnungen oder einem Gutachten ergeben.
Je genauer der Vergleichswert ist, desto brauchbarer ist das Ergebnis. Wer einfach irgendeinen Internetwert einträgt, bekommt auch nur eine Internetantwort. Das ist technisch ein Ergebnis, aber rechtlich eher Tapete.