Mietrecht Rechner

Kündigungsfrist Rechner

Mit diesem Kündigungsfrist Rechner prüfen Sie, zu welchem Termin ein Wohnraummietverhältnis voraussichtlich beendet werden kann. Der Rechner unterscheidet zwischen Kündigung durch Mieter, Kündigung durch Vermieter, Sonderkündigung nach Mieterhöhung, Todesfall und Zeitmietvertrag.

Gerade bei Kündigungen zählt nicht nur die Monatsfrist, sondern auch der Zugang des Schreibens. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Empfänger ankommt, welche Rolle die kündigende Partei hat und ob ein Sonderfall vorliegt.

Wichtig: Der Rechner liefert eine rechnerische Orientierung für Wohnraummiete. Formfehler, fehlende Begründungen, Kündigungsschutz, Widerspruchsrechte oder individuelle Vertragsklauseln müssen zusätzlich geprüft werden.

Bei einer ordentlichen Kündigung durch Mieter gilt regelmäßig eine Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zugeht. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren Mietdauer. Sonderkündigungsrechte und Todesfälle haben eigene Fristen.

Mieter kündigenFür Mieter ist regelmäßig der Zugang bis zum dritten Werktag entscheidend. Geht die Kündigung später ein, verschiebt sich der Beendigungstermin meistens um einen Monat.
Vermieter kündigenBei Vermieterkündigungen verlängert sich die Frist mit der Dauer des Mietverhältnisses. Zusätzlich braucht die Kündigung in der Regel einen gesetzlich anerkannten Grund.
Sonderfälle prüfenMieterhöhung, Todesfall und Zeitmietvertrag folgen eigenen Regeln. Der Rechner zeigt deshalb nicht nur ein Datum, sondern auch die passende rechtliche Einordnung.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Mietern?

Mieter können einen unbefristeten Wohnraummietvertrag in vielen Fällen ordentlich kündigen. Üblich ist die gesetzliche Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugeht. Der Tag des Zugangs ist deshalb wichtiger als das Datum, das auf dem Schreiben steht.

Kommt das Kündigungsschreiben erst nach dem dritten Werktag an, zählt der laufende Monat in der Regel nicht mehr mit. Dann verschiebt sich das Vertragsende um einen weiteren Monat. Der Rechner bildet diese Logik ab und zeigt zusätzlich, welcher dritte Werktag für den gewählten Monat relevant ist.

  • Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht der Versand.
  • Eine Kündigung per E-Mail reicht bei Wohnraummiete regelmäßig nicht aus.
  • Alle Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, sollten die Kündigung unterschreiben.
  • Eine längere Mietdauer verlängert die gesetzliche Mieterfrist normalerweise nicht.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Vermietern?

Bei einer ordentlichen Kündigung durch Vermieter kommt zur Fristberechnung noch eine besondere Schutzlogik hinzu. Die Grundfrist beträgt zunächst ebenfalls drei Monate. Nach fünf Jahren seit Überlassung des Wohnraums verlängert sie sich um drei Monate, nach acht Jahren nochmals um drei Monate.

Eine Vermieterkündigung braucht außerdem einen tragfähigen Kündigungsgrund. Typische Fälle sind Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzungen oder eine angemessene wirtschaftliche Verwertung. Der Rechner ersetzt diese inhaltliche Prüfung nicht, zeigt aber die voraussichtliche Mindestfrist.

  • Bis fünf Jahre Mietdauer: regelmäßig drei Monate Frist.
  • Mehr als fünf Jahre Mietdauer: regelmäßig sechs Monate Frist.
  • Mehr als acht Jahre Mietdauer: regelmäßig neun Monate Frist.
  • Ohne wirksamen Kündigungsgrund kann auch eine korrekt berechnete Frist nutzlos sein.

Kündigungsfristen im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fallgruppen. Je nach Mietvertrag, Wohnform und konkretem Sachverhalt können Sonderregeln eine Rolle spielen. Bei Unsicherheit sollte immer das Zugangdatum dokumentiert und das Kündigungsschreiben gesichert werden.

FallTypische FristWorauf Sie achten sollten
Mieter kündigt ordentlichbis Ablauf übernächster MonatZugang spätestens am dritten Werktag; Schriftform; Unterschrift aller Vertragsmieter.
Vermieter kündigt ordentlich3, 6 oder 9 MonateFrist hängt von der Mietdauer ab; Kündigungsgrund und Begründung sind zusätzlich wichtig.
Sonderkündigung nach MieterhöhungKündigung bis Ende des zweiten Monats nach ZugangDas Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats; die Erhöhung tritt bei wirksamer Sonderkündigung nicht ein.
Todesfall des Mietersein Monat Ausübungsfrist plus gesetzliche FristErben und Vermieter müssen nach Kenntnis vom Tod schnell prüfen, ob sie das Sonderkündigungsrecht nutzen.
Zeitmietvertragregelmäßig Ende der vereinbarten LaufzeitEine ordentliche Kündigung vor Laufzeitende ist meist ausgeschlossen, wenn die Befristung wirksam vereinbart wurde.

Beispielrechnung

Geht eine Mieterkündigung am 2. Mai zu, kann das Mietverhältnis regelmäßig zum 31. Juli beendet werden. Geht dieselbe Kündigung erst nach dem dritten Werktag im Mai zu, verschiebt sich das Ende meistens auf den 31. August.

Zugang2. Mai
Fristübernächster Monat
Ende31. Juli

So nutzen Sie den Rechner richtig

1

Fallgruppe wählen

Wählen Sie aus, ob Mieter, Vermieter, Sonderkündigung, Todesfall oder Zeitmietvertrag geprüft werden soll.

2

Zugang eintragen

Tragen Sie den Tag ein, an dem die Kündigung oder Erklärung tatsächlich angekommen ist.

3

Mietbeginn prüfen

Bei Vermieterkündigungen entscheidet die Mietdauer über die Länge der Kündigungsfrist.

4

Ergebnis einordnen

Nutzen Sie das Ergebnis als Fristorientierung und prüfen Sie danach Form, Begründung und Nachweise.

Sonderkündigung nach Mieterhöhung

Erhält ein Mieter eine Mieterhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften zur Vergleichsmiete oder Modernisierung, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Dann kommt es auf den Zugang der Mieterhöhungserklärung an. Der Mieter kann innerhalb einer bestimmten Frist reagieren und das Mietverhältnis außerordentlich beenden.

Der Rechner nutzt für diesen Fall das Datum der Mieterhöhungserklärung als Ausgangspunkt. Weil Mieterhöhungen oft formale Anforderungen erfüllen müssen, sollte zusätzlich geprüft werden, ob die Erhöhung überhaupt wirksam begründet wurde.

Todesfall und Zeitmietvertrag

Beim Tod des Mieters können Erben und Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen. Wichtig ist dabei die Kenntnis vom Todesfall, weil ab diesem Zeitpunkt eine kurze Ausübungsfrist laufen kann.

Beim Zeitmietvertrag steht dagegen häufig das vereinbarte Ende im Vordergrund. Ist die Befristung wirksam, endet das Mietverhältnis grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Ist die Befristung nicht wirksam begründet, kann der Vertrag wie ein unbefristetes Mietverhältnis behandelt werden.

Häufige Fragen zum Kündigungsfrist Rechner

Zählt der Samstag als Werktag?

Bei der Berechnung des dritten Werktags kann der Samstag eine Rolle spielen. In der Praxis wird aus Vorsicht häufig zusätzlich geprüft, ob das Ergebnis auch ohne Samstag hält, besonders wenn es auf einen einzigen Tag ankommt.

Reicht das Absendedatum der Kündigung?

Nein. Entscheidend ist regelmäßig der Zugang beim Empfänger. Wer kurz vor Fristende kündigt, sollte den Zugang nachweisbar sicherstellen.

Welche Frist gilt für Mieter?

Bei unbefristeter Wohnraummiete gilt für Mieter regelmäßig die Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zugeht.

Warum haben Vermieter längere Fristen?

Die Vermieterfrist verlängert sich mit der Dauer des Mietverhältnisses. Nach fünf und acht Jahren seit Überlassung des Wohnraums kommen jeweils drei Monate hinzu.

Kann ein Zeitmietvertrag vorher gekündigt werden?

Eine ordentliche Kündigung ist bei einem wirksamen Zeitmietvertrag während der Laufzeit meist ausgeschlossen. Möglich bleiben besondere Rechte, vertragliche Vereinbarungen oder außerordentliche Kündigungen bei schwerwiegenden Gründen.

Was passiert nach dem Tod des Mieters?

Nach dem Tod des Mieters können je nach Konstellation Erben, eintretende Personen und Vermieter Rechte oder Pflichten haben. Für bestimmte Kündigungen läuft eine kurze Frist ab Kenntnis vom Todesfall.

Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?

Bei Wohnraummietverhältnissen ist für die Kündigung regelmäßig die Schriftform erforderlich. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Form grundsätzlich nicht.

Hinweis: Der Kündigungsfrist Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Besonders bei Eigenbedarf, fristloser Kündigung, Widerspruch wegen Härtefall, Zeitmietverträgen, Tod des Mieters oder gewerblich gemischten Verträgen sollte der Einzelfall geprüft werden.