Welche Kündigungsfrist gilt bei Mietern?
Mieter können einen unbefristeten Wohnraummietvertrag in vielen Fällen ordentlich kündigen. Üblich ist die gesetzliche Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugeht. Der Tag des Zugangs ist deshalb wichtiger als das Datum, das auf dem Schreiben steht.
Kommt das Kündigungsschreiben erst nach dem dritten Werktag an, zählt der laufende Monat in der Regel nicht mehr mit. Dann verschiebt sich das Vertragsende um einen weiteren Monat. Der Rechner bildet diese Logik ab und zeigt zusätzlich, welcher dritte Werktag für den gewählten Monat relevant ist.
- Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht der Versand.
- Eine Kündigung per E-Mail reicht bei Wohnraummiete regelmäßig nicht aus.
- Alle Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, sollten die Kündigung unterschreiben.
- Eine längere Mietdauer verlängert die gesetzliche Mieterfrist normalerweise nicht.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Vermietern?
Bei einer ordentlichen Kündigung durch Vermieter kommt zur Fristberechnung noch eine besondere Schutzlogik hinzu. Die Grundfrist beträgt zunächst ebenfalls drei Monate. Nach fünf Jahren seit Überlassung des Wohnraums verlängert sie sich um drei Monate, nach acht Jahren nochmals um drei Monate.
Eine Vermieterkündigung braucht außerdem einen tragfähigen Kündigungsgrund. Typische Fälle sind Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzungen oder eine angemessene wirtschaftliche Verwertung. Der Rechner ersetzt diese inhaltliche Prüfung nicht, zeigt aber die voraussichtliche Mindestfrist.
- Bis fünf Jahre Mietdauer: regelmäßig drei Monate Frist.
- Mehr als fünf Jahre Mietdauer: regelmäßig sechs Monate Frist.
- Mehr als acht Jahre Mietdauer: regelmäßig neun Monate Frist.
- Ohne wirksamen Kündigungsgrund kann auch eine korrekt berechnete Frist nutzlos sein.