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Wichtig ist, dass die Wohnung in einem Notfall jederzeit betreten werden kann. Ist der Mieter im Urlaub und kommt es zum Wasserrohrbruch, zahlt er die Kosten, sollte keine Möglichkeit bestehen, die Wohnung ohne Verzögerung zu öffnen. Das gibt dem Vermieter allerdings nicht das Recht, selbst einen Schlüssel für sich zu behalten. Das ist nur dann gestattet, wenn der Mieter damit einverstanden ist. Ansonsten bietet es sich an, für Notfälle einen Schlüssel bei den Nachbarn, mit denen man sich gut versteht, zu hinterlassen oder ihn für die Zeit der Abwesenheit beim Hausmeister, falls vorhanden, zu deponieren. Beim wem der Schlüssel sich befindet, sollte dem Vermieter mitgeteilt werden.
Teuer kann es auch werden, wenn man den Schlüssel verliert. Handelt es sich ausschließlich um den reinen Wohnungsschlüssel, muss das Türschloss ausgetauscht werden – schon im eigenen Interesse. Wenn der komplette Schlüsselbund abhanden kommt und sich daran ein Schlüssel für die zentrale Schließanlage befindet, muss sie komplett erneuert werden, auf Kosten des Mieters. Es sei denn, er hat nicht fahrlässig gehandelt, beispielsweise wenn die Tasche mit den Schlüsseln gestohlen wird. Über einen solchen Vorfall muss der Vermieter ebenfalls sofort informiert werden.
Mit Ende des Mietverhältnisses gehen die Schlüssel zurück an den Vermieter. Und zwar alle. Sollten Schlüssel auf eigene Kosten nachgemacht worden sein, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten. Damit es später keinen Ärger gibt, wird dazu geraten, sich die Schlüsselrückgabe quittieren zu lassen. Ist man nicht mehr im Besitz aller Schlüssel, hat man für Ersatz zu sorgen.
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