Beratung durch einen Rechtsanwalt:
Wir konnten Ihr Mietrecht Problem nicht lösen? Dann wählen Sie:
» Günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt
» Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe finden
» Günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt
» Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe finden
Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Mietrechtsgesetz
Checklisten und Muster
Mietrecht Anwälte
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
Der Lärm und die Lärmbelästigung
Kinder, die in der Mittagszeit in der Wohnung herumtoben, 18jährige, die ihren Geburtstag mit lauter Musik und vielen Gästen feiern, und Garten- oder Balkonpartys in lauschigen Sommernächten haben eines gemeinsam: Sie können etwas lauter ausfällen und in einem hellhörigen Mehrparteienhaus schnell einen Nachbarschaftsstreit auslösen. Das Problem: Lärm ist nicht gleich Lärm. Entsprechend schwer lässt sich einstufen, was als "normal" hingenommen werden muss und was als Lärmbelästigung gewertet wird.Wer stur nach dem Grundsatz "ich zahle Miete, ich kann machen, was ich will" verfährt, muss damit rechnen, dass er sich irgendwann mit der fristlosen Kündigung konfrontiert sieht und im Extremfall die Polizei vor der Wohnungstür stehen hat, um die Lärmbelästigung abzuschalten. Rücksichtsloses Handeln ist gerade in einem Haus mit mehreren Parteien nicht angebracht. Ist die Musik unbewusst mal etwas lauter, sollte ein Hinweis, sie etwas leiser zu drehen, reichen.
Unterschätzt werden darf der Faktor Lärm nicht. Gegen Staubsaugen, die Waschmaschine, Duschen oder normal spielende Kinder spricht nichts, auch nicht von Seiten der Gerichte. Dabei hält man sich möglichst an die Ruhezeiten, die entweder im Mietvertrag oder der Hausordnung zu finden sind. Das sind in der Regel die Zeiten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 7 Uhr. In dieser Zeit sind Tätigkeiten, die Lärm verursachen oder lauter sind, zu vermeiden. Besonders die Nachtruhe ist vielen heilig. Da sind Partys besonders problematisch. Lautstarkes Feiern ist im Gesetz eigentlich nicht vorgesehen. Nur besondere Anlässe berechtigen dazu, zu denen ein Geburtstag, und sei er rund, nicht zählt. Feiert man auf dem Balkon oder auf der Terrasse, hat es ab 22 Uhr ruhig zu sein. Fragt man die anderen Mieter vorher und zeigen sie sich einverstanden, gibt es auch keine Probleme.
Sind Kinder im Haus, muss man damit rechnen, dass es mal etwas lauter wird. Hier ist es Aufgabe der Eltern, die Kleinen zu bremsen, wenn es mal zu dolle wird, besonders in der Mittags- und Nachtzeit. Wer sich dennoch durch den Lärm belästigt fühlt, spricht die Betreffenden selbst an. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, ist es am Vermieter, dafür zu sorgen, dass die Lärmbelästigung unterbunden wird und Ruhe einkehrt. Besser ist es, die Zimmerlautstärke einzuhalten, ob nun beim Fernsehgucken, Radiohören oder anderen Aktivitäten. Dann klappt es auch mit den Nachbarn.
Rechte und Pflichten - Themenübersicht
» Die Hausordnung» Die Haustiere
» Die Schlüssel
» Der Lärm und die Lärmbelästigung
» Balkon, Terrasse und Garten
» Schnee und Eis
Noch Fragen?
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Artikel geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum!Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietrecht stellen!
Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Onlineberatung durch Mietrecht Anwalt
Wenn Ihre Probleme zum Thema Rechte und Pflichten aus dem Mietrecht nicht durch diese Seiten gelöst werden konnten, dann empfhelen wir Ihnen unser Mietrecht Forum zu nutzen oder sich direkt online an einen Mietrecht Anwalt zu wenden.Holen Sie sich hier ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihre Mietrecht Onlineberatung ein.
» Kostenloses Angebot von einem Mietrecht Anwalt einholen
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Aktuelle Vergleiche von Konten und Kreditkarten:
- Kostenloses Girokonto Vergleich
- Tagesgeld Vergleich und Zinsrechner
- Festgeld Vergleich und Zinsrechner
- Kreditkarten kostenlos vergleichen
Mietrecht-Einfach.de » Rechte und Pflichten » Lärm und Lärmbelästigung
