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Die fristlose Kündigung durch den Mieter
Wenn der letzte Tropfen das Fass zum Überlaufen bringt und die Hutschnur endgültig platzt, greifen viele zum letzten Mittel und sprechen die fristlose Kündigung aus. Mietern steht dieser Weg durchaus offen. Sie sollten diese Türe allerdings nicht alleine und schon gar nicht unbedacht öffnen. Damit würden sie sich auf gefährliches Terrain begeben, auf dem jeder Schritt zum Sturz führen kann. Die fristlose Kündigung durch den Mieter verlangt gewisse Voraussetzungen, damit sie statthaft ist und anerkannt werden muss. Die Sonderkündigungsmöglichkeiten, die per Gesetzt aufgezeigt werden, bewegen sich in einem recht kleinen Radius.Fristlos gekündigt werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass der Vermieter den Hausfrieden in erheblichem Maße stört und somit seine ihm auferlegten Pflichten verletzt. Ab wann das genau der Fall ist, lässt sich nur schwer sagen. Das gilt auch für Mängel in und an der Wohnung, die mit einer Gefährdung der Gesundheit einhergehen oder die die Nutzung des Wohnraums beeinträchtigen. Hier kommt hinzu, dass der Vermieter über die Mängel informiert werden und ihm die Gelegenheit gegeben werden muss, die Mängel zeitnah unter Angabe einer Frist zu beseitigen. Erst, wenn der Vermieter diese Frist verstreichen lässt, ohne sich darum zu kümmern, dass die Wohnung in einen nutzbaren Zustand versetzt wird, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Entscheidet später ein Gericht, dass die Mängel unerheblich waren, also nur von geringem Umfang waren, wird es für den Mieter teuer. Er muss die Miete für die Zeit nachzahlen, die das Mietverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung noch gedauert hätte. Eine Mietminderung wäre dann der bessere Weg gewesen.
Schon vor dem eigentlichen Einzug fristlos zu kündigen, ist per Gesetz auch vorgesehen. Dann, wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt genutzt werden kann, etwa weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist.
Die Sonderkündigung durch den Mieter
Neben der fristlosen Kündigung aus gutem Grund haben Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wahl, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mietpreis über der ortsüblichen Miete liegt oder aber eine Modernisierung angekündigt wird, die eine Mieterhöhung nach sich zieht, mit der man nicht einverstanden ist oder die man sich nicht mehr leisten kann.Checkliste, Vordruck, Muster zu Kündigung und Umzug
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