Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Mietrechtsgesetz
Checklisten und Muster
Mietrecht Rechtsberatung
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
Nebenkosten, die nicht berechnet werden dürfen
Es gibt auch eine Vielzahl von Kosten, die der Vermieter nicht auf seine Mieter abwälzen darf. Dass es immer wieder versucht wird, steht außer Frage. Auch doppelt abzurechnen, sprich für eine Leistung zweimal zu kassieren, ist nicht erlaubt.
Ein Beispiel dafür ist der Hauswart. Gehört zu seinen Aufgaben die Pflege der Grünanlagen und die Reinigung des Treppenhauses, sind diese beiden Posten bereits mit dem Lohn abgegolten.
Hier hilft nur, sich die Abrechnung Punkt für Punkt anzusehen, mit eigenen Daten zu vergleichen und bei Posten, die nicht verständlich sind oder als zu hoch oder gar nicht rechtens betrachtet werden, nachzuhaken.
Zu den Kosten, die nicht in die Betriebskostenabrechnung gehören, zählen:
» die Gebühren, die durch Porto und Überweisungen anfallen
» die Wartung der Gegensprechanlage und Klingelanlage
» alle Reparaturen, Instandhaltungen und Verwaltungskosten, durch Mitgliedschaft im Grundeigentümerverein
» Zinsen für Kredite sowie die Zinsabschlagssteuer, die bei Instandhaltungsrücklagen fällig werden kann
» Versicherungen gegen Mietausfall, Umweltschäden und Reparaturkosten
» die Miete für den Gastank
» die Reinigung der Dachrinne
» Kosten, die durch einen Pförtner, die Überwachung oder eine Wach- und Schließgesellschaft verursacht werden.
Entscheidend ist immer, dass die Betriebskosten bzw. Nebenkosten, die später abgerechnet werden, auch im Mietvertrag genannt sind.
Dabei müssen nicht alle Posten detailliert beschrieben sein. Es reicht ein einfacher Hinweis auf die Betriebskostenverordnung, um alles abzudecken. Das entbindet den Vermieter nicht davon, wirtschaftlich zu handeln.
Diese Maßgabe gilt für alle Ausgaben. Verschwendung von Energie, wenn etwa die Hausbeleuchtung rund um die Uhr eingeschaltet ist, muss man nicht hinnehmen.
Checkliste, Vordruck, Muster Betriebskosten und Nebenkosten
- Checkliste zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung
- Checkliste zur Überprüfung der Heizkostenabrechnung
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Kein Problem!
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Artikel geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum! Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietrecht stellen!Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Rechtsberatung durch Mietrecht Anwalt
Diese Informationen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten helfen Ihnen nicht weiter und unser Mietrecht Forum kann Ihr Problem auch nicht lösen oder Sie suchen schnelle Hilfe? Dann wenden Sie sich doch an unser Mietrecht Forum oder wählen Sie den Weg der Mietrecht Rechtsberatung, um Ihre Anliegen rechtsicher durchsetzen zu können. Sie haben die Möglichkeit online Kontakt zu unseren Anwälten aufzunehmen. Stellen Sie Ihre Frage einfach per E-Mail und Sie erhalten von unserem Anwaltservice ein kostenloses und unverbindliches Angebot, um Ihr Problem zu lösen!» Kostenloses Angebot per E-Mail von einem Mietrecht Anwalt einholen
Betriebskosten und Nebenkosten - Themen
» Die Form der Betriebskosten-Abrechnung und Nebenkosten-Abrechnung» Warme Betriebskosten und warme Nebenkosten
» Kalte Betriebskosten und kalte Nebenkosten
» Betriebskosten und Nebenkosten, die nicht berechnet werden dürfen
» Gesetzestext - Betriebskostenverordnung - BetrKV Paragraphen
Sie brauchen einen Rat vom Anwalt?
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Mietrecht-Einfach.de » Betriebskosten und Nebenkosten » Betriebskosten und Nebenkosten, die nicht berechnet werden dürfen