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Nebenkosten, die nicht berechnet werden dürfen
Betrachtet man die Betriebskostenverordnung und die lange Liste der Punkte, die in eine Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden dürfen, scheint es fast so, als ob die Mieter für alles und jeden aufkommen müssen. Doch dem ist nicht so.Es gibt auch eine Vielzahl von Kosten, die der Vermieter nicht auf seine Mieter abwälzen darf. Dass es immer wieder versucht wird, steht außer Frage. Auch doppelt abzurechnen, sprich für eine Leistung zweimal zu kassieren, ist nicht erlaubt.
Ein Beispiel dafür ist der Hauswart. Gehört zu seinen Aufgaben die Pflege der Grünanlagen und die Reinigung des Treppenhauses, sind diese beiden Posten bereits mit dem Lohn abgegolten.
Hier hilft nur, sich die Abrechnung Punkt für Punkt anzusehen, mit eigenen Daten zu vergleichen und bei Posten, die nicht verständlich sind oder als zu hoch oder gar nicht rechtens betrachtet werden, nachzuhaken.
Zu den Kosten, die nicht in die Betriebskostenabrechnung gehören, zählen:
» die Gebühren, die durch Porto und Überweisungen anfallen
» die Wartung der Gegensprechanlage und Klingelanlage
» alle Reparaturen, Instandhaltungen und Verwaltungskosten, durch Mitgliedschaft im Grundeigentümerverein
» Zinsen für Kredite sowie die Zinsabschlagssteuer, die bei Instandhaltungsrücklagen fällig werden kann
» Versicherungen gegen Mietausfall, Umweltschäden und Reparaturkosten
» die Miete für den Gastank
» die Reinigung der Dachrinne
» Kosten, die durch einen Pförtner, die Überwachung oder eine Wach- und Schließgesellschaft verursacht werden.
Entscheidend ist immer, dass die Betriebskosten bzw. Nebenkosten, die später abgerechnet werden, auch im Mietvertrag genannt sind.
Dabei müssen nicht alle Posten detailliert beschrieben sein. Es reicht ein einfacher Hinweis auf die Betriebskostenverordnung, um alles abzudecken. Das entbindet den Vermieter nicht davon, wirtschaftlich zu handeln.
Diese Maßgabe gilt für alle Ausgaben. Verschwendung von Energie, wenn etwa die Hausbeleuchtung rund um die Uhr eingeschaltet ist, muss man nicht hinnehmen.
Checkliste, Vordruck, Muster Betriebskosten und Nebenkosten
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