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Kalte Betriebskosten und kalte Nebenkosten
Aufgelistet sind sie in der Betriebskosten-verordnung. Nicht bei allen Posten, wie etwa Aufzug oder Garten, wenn man sie nicht nutzt oder nutzen kann, herrscht eine einhellige Meinung darüber, ob sie rechtens sind oder nicht.
1. Laufende öffentliche Lasten
Hierzu zählt unter anderem die Grundsteuer.2. Wasserversorgung
Hierunter versteht der Gesetzgeber neben den eigentlichen Kosten für den Wasserverbrauch auch die anfallenden Grundgebühren sowie die Gebühren für die Wartung der Geräte, den Wasserzähler und den Betrieb einer Wasserversorgungs oder -aufbereitungsanlage.3. Entwässerung
Das sind die Kosten für das Abwasser, die Entwässerung des Grundstücks und, falls vorhanden, eine Entwässerungspumpe.4. Aufzug
Ist im Haus ein Aufzug vorhanden, können der Strom für den Betrieb, die Wartung, Bedienung, Beaufsichtigung und Reinigung anteilig in Rechnung gestellt werden.5. Müllabfuhr und Straßenreinigung
Wird die Straße vor dem Haus von der Stadt gereinigt und/oder über einen nicht-öffentlichen Dienst, fallen entsprechend Gebühren und Kosten an. Gleiches gilt für die Müllabfuhr und die damit verbundenen Maßnahmen wie etwa Müllschlucker, Absauganlagen oder Müllmengenerfassungsanlagen, aber auch die Berechnung der anteiligen Kosten.6. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Flur, Keller, Dachboden, Treppe, Waschküche und Aufzug - für alle Bereiche, die gemeinsam genutzt werden, können Gebäudereinigungskosten anfallen.7. Gartenpflege
Gehört zum Haus auch ein Garten, gelten alle Kosten, die für die Pflege samt Erneuerung von Pflanzen oder Sand (für den Sandkasten) aufgebracht werden müssen, als Nebenkosten.8. Beleuchtung
Der Stromverbrauch der Außenbeleuchtung sowie der Beleuchtung im Haus für die gemeinsam genutzten Bereiche - Zugang, Treppe, Flur, Keller, Waschküche, Boden - darf berechnet werden.9. Reinigung des Schornsteins
Sofern die Schornsteinreinigung nicht im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung aufgeführt wurde, gehört sie zu den Betriebskosten. Abgerechnet werden müssen die Kehrgebühren gemäß der Gebührenordnung.10. Sachpflicht-, Haftpflicht- und Hausratversicherung
Auch ein Haus muss gegen alle Eventualitäten versichert sein. Dazu gehören die Gebäudeversicherung, die Glasversicherung sowie die Gebäudehaftpflicht - falls installiert, auch eine Haftpflicht für den Öltank und den Aufzug.11. Hauswart
Beschäftigt der Vermieter einen Hauswart, gehören hierzu alle Leistungen, die er erhält inklusive der Sozialbeiträge ausgezahlt bekommt. Allerdings nur, wenn der Aufgabenbereich sich nicht auf die Instandsetzung und Instanderhaltung, Schönheitsreparaturen, Erneuerung und Hausverwaltung erstreckt.Berührt die Arbeit einen anderen Punkt der kalten Nebenkosten, dürfen diese nicht nochmals extra angesetzt werden.
12. Fernsehen, Antenne oder Kabel
Dieser Punkt betrifft alles rund um eine Gemeinschafts-Antenennanlage oder das Breitbandkabelnetz mit allen Kosten, vom Betrieb, der Wartung bis hin zu den monatlichen Gebühren für den Anschluss.13. Wascheinrichtung
Stellt der Vermieter die Möglichkeit zur Wäschepflege, sprich einen Wäscheraum samt Maschinen, gehören zu diesen Kosten die Pflege, Reinigung und regelmäßige Prüfung der Sicherheit und Bereitschaft.14. Sonstige Betriebskosten
Darunter fallen beispielsweise die Wartung und Prüfung der Feuerlöscher, die Heizung im Treppenhaus sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Sauna oder Schwimmbad.Checkliste, Vordruck, Muster Betriebskosten und Nebenkosten
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