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Warme Betriebskosten und warme Nebenkosten
Zu den warmen Betriebskosten gehören die Heizung und das Warmwasser. Sie sind verbrauchsabhängig zu berechnen. Pauschalen oder Berechnungsschlüssel finden hier keine Anwendung. Vielmehr hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass der tatsächliche Verbrauch genau erfasst wird und die dazu nötigen Systeme regelmäßig, also mindestens einmal jährlich, abgelesen werden. Der Termin, wann die Daten abgelesen werden, muss mindestens eine Woche vorher angekündigt werden.
Mietervereine raten dazu, selbst den Verbrauch samt Zählernummer und Termin zu notieren, um später eine Vergleichsmöglichkeit zu haben. Da sehr oft mit am Heizkörper befestigten Heizkostenverteilern gearbeitet wird, um den Verbrauch zu ermitteln, gibt es einiges zu beachten. Die Röhrchen reagieren auf Wärme, also auch auf die Sonne. Direkte Sonneneinstrahlung sollte daher ebenso vermieden werden wie ein Hitzestau.
Denn je nach Witterung fallen die Heizkosten am deutlichsten ins Gewicht, vor allem angesichts der steigenden Preise für Gas und Öl.
Nachzahlungen auf die ohnehin schon geleisteten Vorauszahlungen gehören damit zur Tagesordnung und haben nicht selten für ungewünschte Überraschungen gesorgt. Ob zu viel und zu stark geheizt wurde oder ganz einfach falsch gerechnet, steht auf einem anderen Blatt.
Welche Kosten der Heizung und ihres Betriebs der Vermieter auf die einzelnen Mieter umlegen darf, ist in der Heizkostenverordnung verankert.
Das sind im einzelnen:
» der Brennstoff und seine Anlieferung
» der für den Betrieb der Anlage nötige Strom
» die Überwachung und Wartung der Anlage
» die Prüfung der Betriebssicherheit und -bereitschaft,
» Reinigung, Emissionsmessung
» die Nutzung von angemieteten Ausstattungselementen
» die Erfassung des Verbrauchs inklusive der Berechnung
Viele dieser Daten finden sich auf der Heizkostenabrechnung wieder.
Sie enthält:
» die Vertragspartner
» wer abrechnet
» den Zeitraum der Abrechnung
» Verbrauch und Kosten für den Brennstoff
» den Strom sowie die Aufwendungen für den Betrieb der Anlage
» den Vorwegabzug
» den Gesamtbetrag
» den Verteilungsmaßstab
» vom Verbrauch abhängige und unabhängige Kosten gesamt und nach Einheit
» den Verteilerschlüssel
» die Vorauszahlung
» und das Ergebnis.
Je nach Verbrauch und Kosten können daraus Nachzahlungen oder aber Guthaben resultieren.
Jeder dieser Punkte sollte genau überprüft werden.
Checkliste, Vordruck, Muster Betriebskosten und Nebenkosten
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