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Ehepartner gelten als Familienangehörige und sind im Mietrecht mit besonderen Rechten vorgesehen. Ein Mieter kann seinem Ehepartner eine Daueraufnahme in seiner Wohnung anbieten und mit ihm eine gemeinsame Haushaltsführung ausüben. Man ist jedoch verpflichtet die Aufnahme eines Ehepartners dem Vermieter zu melden.Noch Fragen?
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