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Keller und Kellerräume
In vielen Fällen gehören Kellerräume mit zu einer Mietwohnung. Dabei ist es in der Regel so dass die Wohnung und der Kellerraum zusammen als eine Mieteinheit vermietet werden. Das hat zur Konsequenz, dass der Kellerraum (es sei den der Mietvertrag sieht etwas anderes vor) nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann. Ebenso ist es daher auch nicht möglich, dass Mieter ihre Kellerräume untereinander tauschen können. Bezüglich des Kellerraums hat der Mieter das gleiche Hausrecht wie für seine Wohnung. Unbefugtes Eindringen von Seiten des Vermieters, Handwerkern oder anderer Mieter kann also als Hausfriedensbruch gewertet werden und vom Mieter zur Anzeige gebracht werden.Zurück zum Mietrecht Lexikon und Gloassar?
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