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Hausrecht und Hausfriedensbruch
Verletzt wird das Hausrecht dann, wenn jemand ohne die eigene Zustimmung in die Wohnung eindringt, in ihr verweilt oder sich heimlich Zutritt verschafft. Hausfriedensbruch ist eine Straftat und kann in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Wird der Hausfrieden allerdings lediglich gestört, in dem etwas gegen das Fenster geworfen wird, ständig geklingelt wird oder jemand an der Tür klopft, so wird dies strafrechtlich anders behandelt.
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