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Ersatzvornahme
Sollten an einer Wohnung Mängel auftreten, die den vertragsmäßigen Gebrauch einschränken, so hat der Mieter unter bestimmten Vorraussetzungen die Option die Mängel selber zu beseitigen und die Kosten dafür vom Vermieter zurück zu fordern. In diesem Falle spricht man von einer "Ersatzvornahme".Eine Ersatzvornahme ist allerdings nur dann gültig, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung auf Beseitigung der Mängel nicht nachgekommen ist. Es ist hierbei erforderlich ihm zuvor schriftlich eine Frist zu setzen. Erst wenn er diese nicht eingehalten hat, kann die Mängelbeseitigung vom Mieter vorgenommen werden.
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