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Mangel, Mängel, Fehler der Mietsache
Sollte man als Mieter in seiner Wohnung einen Mangel oder gar mehrere Mängel feststellen, wie etwa eine defekte Heizung oder Schimmelbefall im Badezimmer, so ist man dazu verpflicht dies dem Vermieter umgehend zu melden. Der Vermieter ist dann dazu verpflichtet den Mangel oder die Mängel so schnell als möglich zu beseitigen und somit die vertragsmäßige Nutzung der Wohnung wieder herzustellen. Wird dies durch den Vermieter versäumt, so ist der Mieter dazu berechtigt die Miete zu mindern.Dabei berechtigen unerhebliche Mangel oder Mängel nicht zu einer Mietminderung, sondern nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität die Folge ist. Je nachdem welchen Umfang der Mangel oder die Mängel haben, kann die Minderung aber auch 100 Prozent erreichen; in der Regel dann, wenn sie tatsächlich unbewohnbar ist. Beispielsweise wäre das der Fall, wenn mitten im Winter die Heizung über längere Zeit komplett ausfällt. Derartige Mängel können allerdings nur dann zur Geltung kommen, wenn sie nicht durch den Mieter selbst verursacht wurden.
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