Beratung durch einen Rechtsanwalt:
Wir konnten Ihr Mietrecht Problem nicht lösen? Dann wählen Sie:
» Günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt
» Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe finden
» Günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt
» Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe finden
Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Mietrechtsgesetz
Checklisten und Muster
Mietrecht Anwälte
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
Mietrecht Lexikon und Mietrecht Glossar
Mangel, Mängel, Fehler der Mietsache
Sollte man als Mieter in seiner Wohnung einen Mangel oder gar mehrere Mängel feststellen, wie etwa eine defekte Heizung oder Schimmelbefall im Badezimmer, so ist man dazu verpflicht dies dem Vermieter umgehend zu melden. Der Vermieter ist dann dazu verpflichtet den Mangel oder die Mängel so schnell als möglich zu beseitigen und somit die vertragsmäßige Nutzung der Wohnung wieder herzustellen. Wird dies durch den Vermieter versäumt, so ist der Mieter dazu berechtigt die Miete zu mindern.Dabei berechtigen unerhebliche Mangel oder Mängel nicht zu einer Mietminderung, sondern nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität die Folge ist. Je nachdem welchen Umfang der Mangel oder die Mängel haben, kann die Minderung aber auch 100 Prozent erreichen; in der Regel dann, wenn sie tatsächlich unbewohnbar ist. Beispielsweise wäre das der Fall, wenn mitten im Winter die Heizung über längere Zeit komplett ausfällt. Derartige Mängel können allerdings nur dann zur Geltung kommen, wenn sie nicht durch den Mieter selbst verursacht wurden.
Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter und Mietminderung
- Muster Mängelanzeige und Mietminderung
- Checkliste zur Überprüfung der Mieterhöhung auf Vergleichsmiete
- Checkliste zur Überprüfung der Mieterhöhung nach Modernisierung
- Informationen zur Mietminderung
Zurück zum Mietrecht Lexikon und Gloassar?
Wenn Sie sich über weitere Begriffe aus dem Mietrecht informieren möchten, dann kehren Sie zu unserem Mietrecht Lexikon und Glossar zurück.Hier geht es zurück zum » Mietrechtslexikon und Glossar
Noch Fragen?
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Beitrag geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum!Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietrecht stellen!
Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Rechtsberatung Online durch Mietrecht Anwalt
Ihr Sachverhalt zu diesem Mietrecht Thema kann durch diese Seiten und das Forum nicht gelöst werden?Dann fordern Sie kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung online durch einen Mietrecht Anwalt an!
» Kostenloses Angebot für Mietrecht Onlineberatung einholen
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Aktuelle Vergleiche von Konten und Kreditkarten:
- Kostenloses Girokonto Vergleich
- Tagesgeld Vergleich und Zinsrechner
- Festgeld Vergleich und Zinsrechner
- Kreditkarten kostenlos vergleichen
Mietrecht-Einfach.de » Mietrecht Lexikon » Mangel, Mängel und Fehler der Mietsache
