Mietrechtsurteil

BGH: Wohnflächenabweichung von mehr als zehn Prozent kann Mietminderung rechtfertigen

BGH, Urteil vom 24.03.2004: Bei einer Wohnflächenabweichung von mehr als zehn Prozent kann ein erheblicher Mietmangel vorliegen.

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BGH: Wohnflächenabweichung von mehr als zehn Prozent kann Mietminderung rechtfertigen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24. März 2004 eine grundlegende Entscheidung zur Wohnfläche getroffen. Weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der vereinbarten Fläche ab, kann darin ein Mangel der Mietsache liegen.

Worum ging es?

Im Verfahren war die tatsächliche Größe der Wohnung deutlich geringer als im Mietvertrag angegeben. Die Frage war, ob Mieter zusätzlich konkrete Gebrauchsnachteile beweisen müssen oder ob die erhebliche Flächenabweichung für sich genügt.

Was hat das Gericht entschieden?

Der BGH stellte klar, dass bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit vermutet werden kann. Die Wohnfläche ist für Preis, Nutzbarkeit und Vergleichbarkeit der Wohnung zentral.

Warum ist das Urteil wichtig?

Das Urteil ist bis heute wichtig, wenn Mieter ihre Wohnung nachmessen lassen oder bei Mieterhöhung und Nebenkosten Zweifel an der zugrunde gelegten Fläche entstehen. Entscheidend sind belastbare Messungen und die jeweils anwendbare Berechnungsmethode.

Relevante Vorschriften

§ 535 BGB § 536 BGB

Passende Ratgeber

Zur Vertiefung passen Mietminderung prüfen, Mieterhöhung prüfen, Mietvertrag vor Unterschrift prüfen.

Einordnung für Mieter und Vermieter

Das Urteil sollte nicht schematisch gelesen werden. Entscheidend bleiben der konkrete Mietvertrag, der Zustand der Wohnung, die Beweise und das Verhalten der Parteien nach Auftreten des Problems. Für das Portal ist die Entscheidung deshalb vor allem als Leitlinie wichtig: erst sauber dokumentieren, dann rechtlich einordnen und erst danach über Minderung, Rückforderung, Zahlung oder Klage entscheiden.