Mietrechtsurteil

BGH: Wärmebrücken im Altbau sind nicht automatisch ein Mietmangel

BGH, Urteil vom 05.12.2018: Wärmebrücken in Altbauwohnungen sind nicht automatisch ein Mietmangel. Entscheidend sind Standard, Zumutbarkeit und Schimmelrisiko.

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BGH: Wärmebrücken im Altbau sind nicht automatisch ein Mietmangel

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2018 klargestellt, dass Wärmebrücken in älteren Wohnungen nicht schon deshalb einen Mietmangel darstellen, weil sie nach heutigen Neubauanforderungen ungünstig wären. Maßstab ist grundsätzlich der technische Standard zur Zeit der Errichtung, solange keine abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.

Worum ging es?

Mieter verlangten eine Mietminderung und weitere Maßnahmen wegen Schimmelgefahr. Die Wohnungen lagen in älteren Gebäuden. Die Gerichte mussten deshalb klären, ob der bloße Umstand bauzeittypischer Wärmebrücken bereits eine Abweichung vom geschuldeten Zustand darstellt.

Was hat das Gericht entschieden?

Der BGH verneinte einen automatischen Mangel. Ohne besondere Vereinbarung schuldet der Vermieter bei einem Altbau grundsätzlich keinen heutigen Neubaustandard. Zugleich bleibt die Wohnung aber mangelhaft, wenn sie bei üblichem und zumutbarem Heizen und Lüften nicht schimmelfrei genutzt werden kann.

Warum ist das Urteil wichtig?

Für Schimmelprozesse bedeutet das: Pauschale Aussagen helfen nicht. Mieter müssen Mangel, Feuchtigkeit und Nutzungseinschränkung dokumentieren. Vermieter können sich nicht allein auf das Baujahr zurückziehen, müssen aber auch nicht jede alte Konstruktion auf Neubauniveau bringen.

Relevante Vorschriften

§ 535 BGB § 536 BGB § 536c BGB

Passende Ratgeber

Zur Vertiefung passen Schimmel in der Wohnung, Wohnungsmängel melden, Mietminderung prüfen.

Einordnung für Mieter und Vermieter

Das Urteil sollte nicht schematisch gelesen werden. Entscheidend bleiben der konkrete Mietvertrag, der Zustand der Wohnung, die Beweise und das Verhalten der Parteien nach Auftreten des Problems. Für das Portal ist die Entscheidung deshalb vor allem als Leitlinie wichtig: erst sauber dokumentieren, dann rechtlich einordnen und erst danach über Minderung, Rückforderung, Zahlung oder Klage entscheiden.