Mietrechtsurteil

BGH: Mietkaution darf während des laufenden Mietverhältnisses nicht für streitige Forderungen verwertet werden

BGH, Urteil vom 07.05.2014: Während des laufenden Mietverhältnisses darf die Kaution bei streitigen Forderungen nicht einfach verwertet werden.

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BGH: Mietkaution darf während des laufenden Mietverhältnisses nicht für streitige Forderungen verwertet werden

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 entschieden, dass ein Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses nicht ohne Weiteres auf die Kaution zugreifen darf, wenn die Forderung streitig ist.

Worum ging es?

Im Verfahren wollte die Vermieterseite sich wegen behaupteter Ansprüche aus der Kaution befriedigen. Die Mieterin hielt die Forderungen für unberechtigt. Entscheidend war deshalb der Sicherungszweck der Kaution im laufenden Vertragsverhältnis.

Was hat das Gericht entschieden?

Der BGH stärkte die Sicherungsfunktion der Kaution. Sie ist nicht dazu da, dem Vermieter während eines laufenden Mietverhältnisses eine schnelle Selbstbefriedigung bei streitigen Forderungen zu ermöglichen. Andernfalls würde der Mieter den Schutz der Kaution verlieren.

Warum ist das Urteil wichtig?

Das Urteil ist wichtig bei Streit über angebliche Schäden, Nachzahlungen oder Vertragsverletzungen während der Mietzeit. Vermieter sollten Forderungen sauber klären lassen, statt die Kaution vorschnell anzutasten.

Relevante Vorschriften

§ 551 BGB § 535 BGB

Passende Ratgeber

Zur Vertiefung passen Kaution einbehalten, Mietkaution zurückfordern, Mietvertrag prüfen.

Einordnung für Mieter und Vermieter

Das Urteil sollte nicht schematisch gelesen werden. Entscheidend bleiben der konkrete Mietvertrag, der Zustand der Wohnung, die Beweise und das Verhalten der Parteien nach Auftreten des Problems. Für das Portal ist die Entscheidung deshalb vor allem als Leitlinie wichtig: erst sauber dokumentieren, dann rechtlich einordnen und erst danach über Minderung, Rückforderung, Zahlung oder Klage entscheiden.