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Balkon
Auch Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze können zum Teil mit zur Wohnfläche gerechnet werden. In der Regel beläuft sich die Anrechnung der Wohnfläche bei vorausgesetzter Benutzbarkeit auf 25% bis 50%. Liegt der Balkon jedoch besonders ungünstig, (zum Beispiel direkt an einer Hauptverkehrsstrasse) können auch weniger als 25% mit zur Wohnfläche gerechnet werden. Ist der Balkon hingegen in ganz spezieller Weise ausgebaut oder gestaltet und bietet er eine besondere Wohnqualität, kann es auch Ausnahmereglungen von einer Anrechnung über 50% geben.Lesen Sie auch unseren weiteren Artikel zu den Themen: Balkon, Terasse und Garten
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