BGH: Vermieter einer Eigentumswohnung haftet für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. August 2025 zur Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für Mängel am Gemeinschaftseigentum entschieden. Die spätere Pressemitteilung vom 15. Oktober 2025 zeigt, dass die Frage für die Wohnraummiete erhebliche praktische Bedeutung hat.
Worum ging es?
Bei Eigentumswohnungen stammen Mängel nicht immer aus dem Sondereigentum des vermietenden Eigentümers. Oft liegen Ursachen im Treppenhaus, Dach, Leitungsnetz, an Fassaden oder anderen Teilen des Gemeinschaftseigentums. Für Mieter wirkt diese Trennung allerdings wenig tröstlich, weil der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung trotzdem beeinträchtigt sein kann.
Kernaussage des Urteils
Nach der offiziellen Mitteilung befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für Mängel, deren Ursache im gemeinschaftlichen Bereich liegt. Für die Praxis ist das zentral: Der Vermieter kann sich gegenüber dem Mieter nicht ohne Weiteres hinter der Wohnungseigentümergemeinschaft verstecken.
Bedeutung für Mieter
Mieter einer Eigentumswohnung haben einen Vertrag mit ihrem Vermieter, nicht mit der Eigentümergemeinschaft. Das Urteil stärkt deshalb die Sicht, dass mietrechtliche Ansprüche grundsätzlich beim Vermieter ansetzen. Das ist besonders wichtig bei Feuchtigkeit, Heizung, Leitungen, Aufzug oder sonstigen gemeinschaftsbezogenen Störungen.
Bedeutung für Vermieter
Vermieter von Eigentumswohnungen müssen Mängel im Gemeinschaftseigentum ernst nehmen und dürfen sich nicht auf interne Zuständigkeitsfragen beschränken. Wer vermietet, trägt gegenüber dem Mieter Verantwortung dafür, dass die Wohnung nutzbar bleibt. Interne Regressfragen gegenüber der Gemeinschaft sind ein anderes Problem, aber nicht das des Mieters.
Einordnung
Das Urteil ist für den Alltag in Wohnungseigentumsanlagen hochrelevant. Es bestätigt, dass mietrechtliche Verantwortung und wohnungseigentumsrechtliche Zuständigkeit nicht identisch sind. Für Portale wie deins ist das ein dankbares Urteil, weil es echte Alltagsprobleme erklärt statt bloß akademische Nebelkerzen zu werfen.