BGH: Verjährte Schadensersatzforderungen können mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch verrechnet werden
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Juli 2024 entschieden, dass verjährte Schadensersatzforderungen wegen Beschädigungen der Mietsache unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution aufgerechnet werden können. Das Urteil ist für Auszug, Wohnungsrückgabe und Kautionsstreitigkeiten besonders praxisrelevant.
Worum ging es?
Nach dem Ende eines Mietverhältnisses verlangen Mieter häufig die Rückzahlung der hinterlegten Kaution. Vermieter halten dem nicht selten Schäden an der Wohnung entgegen. Streit entsteht dann vor allem, wenn solche Ansprüche bereits verjährt sind und trotzdem noch wirtschaftlich berücksichtigt werden sollen.
Kernaussage des Urteils
Nach der offiziellen Mitteilung hat der Bundesgerichtshof die Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch behandelt. Für die Praxis zeigt das Urteil, dass Verjährung nicht automatisch bedeutet, dass die Kaution ohne jede Gegenprüfung ausgezahlt werden muss.
Bedeutung für Mieter
Mieter sollten sich nicht allein darauf verlassen, dass mit Ablauf einer Frist jede Diskussion über Schäden beendet ist. Entscheidend bleibt, wie die Ansprüche rechtlich einzuordnen sind und ob eine Aufrechnung möglich ist. Übergabeprotokolle, Fotos und dokumentierter Zustand der Wohnung bleiben deshalb enorm wichtig.
Bedeutung für Vermieter
Vermieter erhalten durch das Urteil Rückenwind, wenn sie konkrete Schäden nachvollziehbar belegen können. Allerdings ersetzt die Entscheidung keine saubere Abwicklung. Wer Schäden nur pauschal behauptet oder die Rückgabe schlecht dokumentiert, produziert trotzdem unnötige Angriffsflächen.
Einordnung
Das Urteil ist vor allem für Kautionsabrechnungen bedeutsam. Es verschiebt den Blick weg von der bloßen Frage, ob eine Forderung verjährt ist, hin zur präzisen rechtlichen Behandlung im Verhältnis zur Kaution. Typischer Fall also, bei dem unsaubere Verwaltung plötzlich teuer wird.