BGH: Unrenoviert überlassene Wohnung - Anspruch auf Schönheitsreparaturen gegen den Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat am 8. Juli 2020 entschieden, dass ein Mieter unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn die Wohnung unrenoviert überlassen wurde und sich der Dekorationszustand wesentlich verschlechtert hat. Das Urteil gehört zu den praktisch wichtigsten Entscheidungen im Wohnraummietrecht der letzten Jahre.
Worum ging es?
Viele Mietverträge enthalten Klauseln, mit denen Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt werden. Diese Klauseln sind bei unrenoviert überlassener Wohnung jedoch häufig unwirksam. Lange war umstritten, ob dann überhaupt niemand renovieren muss oder ob der Vermieter aus seiner gesetzlichen Instandhaltungspflicht heraus in Anspruch genommen werden kann.
Kernaussage des Urteils
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Vermieter grundsätzlich zur Instandhaltung verpflichtet bleibt. Ist eine Wohnung unrenoviert übergeben worden und hat sich ihr Zustand später wesentlich verschlechtert, kann der Mieter Schönheitsreparaturen verlangen. Dabei kommt regelmäßig eine angemessene Kostenbeteiligung des Mieters in Betracht, weil auch dieser von der Renovierung profitiert.
Bedeutung für Mieter
Mieter sollten bei älteren Mietverhältnissen prüfen, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Gerade bei langjähriger Nutzung und unwirksamen Renovierungsklauseln kann ein Anspruch gegen den Vermieter bestehen. Entscheidend sind Übergabezustand, Entwicklung des Wohnungszustands und die konkrete Vertragsgestaltung.
Bedeutung für Vermieter
Vermieter können sich in solchen Fällen nicht pauschal darauf zurückziehen, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Die gesetzliche Erhaltungspflicht bleibt bestehen. Das Urteil zwingt dazu, Altverträge und Schönheitsreparaturklauseln sorgfältig zu prüfen, statt sich auf jahrzehntealte Formularlogik zu verlassen.
Einordnung
Die Entscheidung hat unzählige Streitfälle geprägt. Sie ist besonders relevant für Altverträge, langjährige Mietverhältnisse und Wohnungen mit deutlich sichtbarem Abnutzungszustand. Juristisch ist sie sauber. Für die Praxis ist sie vor allem deshalb wichtig, weil sie das übliche Wegducken beider Seiten beendet.