Was ist ein Zeitmietvertrag?
Ein Zeitmietvertrag ist ein Mietvertrag mit fest vereinbarter Laufzeit. Er endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer ordentlichen Kündigung bedarf, sofern die Befristung wirksam vereinbart wurde.
Wann ist er zulässig?
Im Wohnraummietrecht ist ein Zeitmietvertrag nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Er setzt einen anerkannten Befristungsgrund voraus, zum Beispiel geplante Eigennutzung oder bauliche Maßnahmen nach Vertragsende.
Warum ist der Begriff wichtig?
Der Zeitmietvertrag wird oft mit einem beliebigen befristeten Vertrag verwechselt. Tatsächlich hängt seine Wirksamkeit aber stark vom gesetzlichen Rahmen ab. Das Mietrecht toleriert eben nicht jede kreative Vertragsidee.
Praxis-Hinweis
Mieter und Vermieter sollten genau prüfen, ob der Befristungsgrund sauber genannt wurde und ob die vertragliche Gestaltung rechtlich tragfähig ist.