Glossar

Wohnrecht

Das Wohnrecht ist das Recht, eine Wohnung oder Teile davon unter bestimmten Voraussetzungen zu bewohnen, ohne zwingend Mieter zu sein.

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Was ist ein Wohnrecht?

Ein Wohnrecht ist das Recht, eine Wohnung oder bestimmte Räume zu Wohnzwecken zu nutzen, ohne dass zwingend ein klassischer Mietvertrag vorliegen muss. Es kommt häufig in familienrechtlichen, erb- oder sachenrechtlichen Zusammenhängen vor.

Warum ist der Begriff im Umfeld des Mietrechts relevant?

Auch wenn das Wohnrecht nicht dasselbe wie ein Mietverhältnis ist, wird es in der Praxis oft mit mietrechtlichen Fragen verwechselt. Gerade bei Nutzung, Räumung oder Besitzfragen kann die richtige Einordnung entscheidend sein.

Was wird häufig verwechselt?

Viele setzen Wohnrecht, Mietvertrag und bloßes Wohnen faktisch gleich. Juristisch ist das natürlich deutlich weniger entspannt. Sonst gäbe es ja viel weniger Papier.

Praxis-Hinweis

Bei einem Wohnrecht sollte immer genau geprüft werden, auf welcher Rechtsgrundlage es beruht und welche Reichweite die Nutzungsbefugnis tatsächlich hat.