Glossar

Wirtschaftlichkeitsgebot

Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet Vermieter dazu, bei umlagefähigen Kosten wirtschaftlich und sachgerecht zu handeln.

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Was ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?

Das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet, dass der Vermieter bei der Bewirtschaftung des Hauses und bei umlagefähigen Betriebskosten wirtschaftlich vernünftig handeln muss. Kosten dürfen nicht ohne sachlichen Grund unnötig hoch verursacht und dann einfach auf die Mieter umgelegt werden.

Warum ist der Begriff wichtig?

Gerade bei Nebenkostenabrechnungen stellt sich oft die Frage, ob hohe Kosten zwar tatsächlich angefallen, aber dennoch wirtschaftlich vertretbar sind. Das Wirtschaftlichkeitsgebot schützt Mieter davor, jede beliebige Verwaltungsentscheidung bezahlen zu müssen.

Wo wird es relevant?

Relevant wird es etwa bei besonders teuren Dienstleistern, unnötigen Mehrfachleistungen oder auffälligen Kostensteigerungen ohne nachvollziehbaren Grund. Nicht alles, was auf einer Rechnung steht, wird automatisch zu einer sakrosankten Wahrheit. Leider für manche Hausverwaltungen eine irritierende Nachricht.

Wie wird geprüft?

Entscheidend ist meist ein Vergleich mit sachgerechtem, üblichen und vertretbarem Verhalten. Nicht jede hohe Ausgabe ist automatisch unwirtschaftlich, aber auffällige Kostenpositionen müssen nachvollziehbar bleiben.

Praxis-Hinweis

Bei ungewöhnlich hohen Betriebskosten sollten Mieter prüfen, welche Leistung dahintersteht und ob es Anhaltspunkte für ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gibt.