Glossar

Vorauszahlung

Die Vorauszahlung ist ein laufender Abschlag auf künftige Betriebskosten, über den später in der Regel abgerechnet wird.

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Was ist eine Vorauszahlung?

Eine Vorauszahlung ist ein regelmäßig geleisteter Abschlag auf später entstehende Betriebskosten. Im Mietrecht betrifft das typischerweise die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen, die neben der Grundmiete gezahlt werden.

Warum ist der Begriff wichtig?

Die Unterscheidung zwischen Vorauszahlung und Pauschale ist für Mieter und Vermieter zentral. Bei einer Vorauszahlung wird später abgerechnet. Dadurch können Nachforderungen oder Guthaben entstehen. Wer diese Systematik verwechselt, versteht oft schon die Grundlage der Nebenkostenabrechnung nicht.

Wie funktioniert das praktisch?

Während des Jahres zahlt der Mieter monatlich einen bestimmten Betrag. Nach Ende des Abrechnungszeitraums werden die tatsächlich entstandenen umlagefähigen Kosten zusammengestellt und den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Daraus ergibt sich dann eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Typische Streitpunkte

Häufig geht es um die Höhe der Vorauszahlungen, um fehlende Berücksichtigung bereits geleisteter Beträge oder um die Frage, ob eine Erhöhung der Vorauszahlungen nachvollziehbar ist. Besonders unerquicklich wird es, wenn Verträge sprachlich zwischen Pauschale und Vorauszahlung herumeiern und dann alle überrascht tun, dass es Streit gibt.

Praxis-Hinweis

Wer eine Nebenkostenabrechnung prüft, sollte zuerst klären, ob der Vertrag wirklich eine Vorauszahlung vorsieht. Danach sollten sämtliche geleisteten Abschläge vollständig mit der Abrechnung abgeglichen werden.