Glossar

Verzug

Verzug bedeutet, dass eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird und daraus rechtliche Folgen entstehen können.

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Was ist Verzug?

Verzug liegt vor, wenn eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird, obwohl sie fällig ist und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Mietrecht betrifft das besonders häufig Mietzahlungen, Mängelbeseitigungen oder sonstige vertragliche Pflichten.

Warum ist der Begriff wichtig?

Der Begriff ist praktisch enorm wichtig, weil an den Verzug zahlreiche Rechtsfolgen anknüpfen. Dazu gehören etwa Schadensersatz, Kündigungsrechte oder Ansprüche auf Ersatz von Kosten. Im Mietalltag ist Verzug daher kein bloßes Theorieproblem, sondern oft der Wendepunkt vom Ärger zur echten Rechtsfolge.

Wo wird es besonders relevant?

Am bekanntesten ist der Zahlungsverzug des Mieters. Aber auch der Vermieter kann mit einer geschuldeten Leistung in Verzug geraten, etwa wenn ein Mangel trotz Aufforderung nicht beseitigt wird. Menschen tun in solchen Lagen gern so, als hätte Zeit keine juristische Bedeutung. Das sieht das Gesetz erstaunlich anders.

Was ist praktisch zu prüfen?

Entscheidend sind Fälligkeit, gegebenenfalls Mahnung oder entbehrliche Mahnung sowie die genaue Pflicht, um die es geht. Nicht jede verspätete Handlung löst automatisch dieselben Folgen aus.

Praxis-Hinweis

Wer Verzug geltend machen oder abwehren will, sollte Fälligkeit, Zugang von Schreiben und die zeitliche Abfolge aller Schritte sauber dokumentieren. Genau daran hängt später oft der ganze Fall.