Glossar

Verwertungskündigung

Die Verwertungskündigung ist eine besondere Vermieterkündigung, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung erheblich erschwert.

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Was ist eine Verwertungskündigung?

Die Verwertungskündigung ist ein besonderer Kündigungsgrund für Vermieter. Sie kommt in Betracht, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleidet.

Wann spielt sie eine Rolle?

Typische Konstellationen betreffen Umbau-, Abriss- oder Neunutzungspläne. Die Anforderungen sind hoch. Es reicht nicht, dass eine andere Nutzung einfach lukrativer wäre. Sonst wäre das Bestandsinteresse des Mieters ziemlich schnell nur noch ein dekorativer Restposten.

Warum ist der Begriff wichtig?

Die Verwertungskündigung ist seltener als Eigenbedarf, aber rechtlich anspruchsvoll. Sie zeigt, dass Kündigungsgründe auf Vermieterseite nicht beliebig sind und wirtschaftliche Interessen genau geprüft werden.

Praxis-Hinweis

Vermieter müssen eine solche Kündigung besonders sorgfältig begründen. Mieter sollten genau prüfen, ob die behaupteten wirtschaftlichen Nachteile tatsächlich erheblich und nachvollziehbar dargelegt sind.