Glossar

Vergleichsmiete

Die Vergleichsmiete ist die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen und ein zentraler Maßstab bei Mieterhöhungen.

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Was ist die Vergleichsmiete?

Die Vergleichsmiete, meist als ortsübliche Vergleichsmiete bezeichnet, ist ein zentraler Maßstab im Mietrecht. Sie beschreibt, welche Miete für vergleichbare Wohnungen in derselben Gemeinde oder in vergleichbaren Gebieten üblich ist.

Wofür wird sie gebraucht?

Die Vergleichsmiete spielt vor allem bei Mieterhöhungen eine entscheidende Rolle. Vermieter müssen oft darlegen, dass die verlangte neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreitet oder sich in deren Rahmen bewegt.

Wie wird sie ermittelt?

Zur Ermittlung können Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder andere gesetzlich anerkannte Mittel herangezogen werden. Welche Methode im Einzelfall tragfähig ist, hängt von den Umständen ab.

Praxis-Hinweis

Wichtig ist immer, ob die herangezogenen Wohnungen hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage, Baujahr und Beschaffenheit wirklich vergleichbar sind.