Glossar

Untermiete

Von Untermiete spricht man, wenn ein Mieter die Wohnung oder einen Teil davon an eine weitere Person überlässt.

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Was bedeutet Untermiete?

Untermiete liegt vor, wenn der Hauptmieter die gemietete Wohnung oder einen Teil davon einer weiteren Person zur Nutzung überlässt. Das kann ein einzelnes Zimmer betreffen oder in bestimmten Fällen die gesamte Wohnung.

Ist Untermiete immer erlaubt?

Nein. Grundsätzlich braucht der Mieter für die Gebrauchsüberlassung an Dritte die Zustimmung des Vermieters. Ob ein Anspruch auf Erlaubnis besteht, hängt vom Einzelfall ab. Auch hier gilt: Einfach machen und hinterher überrascht sein ist keine belastbare Rechtsstrategie.

Warum ist der Begriff wichtig?

Untermiete spielt in der Praxis eine große Rolle, etwa bei Wohngemeinschaften, Auslandsaufenthalten oder finanziellen Entlastungen. Gleichzeitig entstehen schnell Konflikte, wenn Genehmigungen fehlen oder die Nutzung ausufert.

Praxis-Hinweis

Mieter sollten vor einer Untervermietung immer prüfen, ob eine Erlaubnis erforderlich ist und diese möglichst schriftlich einholen. Vermieter sollten Anfragen nachvollziehbar und rechtlich sauber behandeln.