Glossar

Sachmangel

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Wohnung oder ihre Ausstattung nicht den vertraglich geschuldeten oder üblichen Zustand aufweist.

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Was ist ein Sachmangel?

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Wohnung, ihre Ausstattung oder ihr tatsächlicher Zustand von dem abweicht, was vertraglich geschuldet oder üblicherweise zu erwarten ist. Typische Beispiele sind Schimmel, Feuchtigkeit, Heizungsausfall oder bauliche Defekte.

Warum ist der Begriff wichtig?

Der Sachmangel ist zentral für viele Rechte des Mieters, etwa Mängelbeseitigung, Mietminderung oder Schadensersatz. Ohne Mangel keine Mängelrechte, so unerquicklich sauber funktioniert das System.

Was ist entscheidend?

Entscheidend ist, ob der tatsächliche Zustand die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt oder vom geschuldeten Standard abweicht. Nicht jede Unzufriedenheit ist schon ein Sachmangel.

Praxis-Hinweis

Wer einen Sachmangel geltend machen will, sollte Zustand, Auswirkungen und Zeitpunkt genau dokumentieren und den Mangel unverzüglich anzeigen.